Zum Workers‘ Memorial Day am 28.04. wurde auch in Köln der Opfer von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen gedacht und auf die zunehmenden Gesundheitsgefahren durch die Erderhitzung aufmerksam gemacht.
Denn nicht nur Sonnenstrahlen (UV) und Extremhitze kosten jährlich zehntausende Arbeiter*innen das Leben oder zerstören ihre Gesundheit während der Erwerbstätigkeit. Sondern der rasante Klimawandel bedroht unser aller Wohlergehen unter anderem durch erhöhte Risiken für Herz/Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, sowie Nierenschäden, Hautkrebs und psychische Belastungen.
Etwa drei Viertel aller Arbeiter*innen sind weltweit diesen tödlichen Gefahren durch extreme Hitzewellen ausgesetzt – hinzu kommen die Opfer von Stürmen und Überflutungen. Denn die kapitalistische Ausbeutung von Mensch und Natur bedeutet, dass die wahren Kosten der „Produktivität“ ausgelagert werden. Das zerstörerische „Wirtschaftswachstum“ des industriellen Marktes ist jedoch nur möglich, weil die heutigen Eigentumsverhältnisse durch die staatliche Gewalt von Polizei, Justiz und Militär verteidigt werden.
Momentan sind rund 2,5 Milliarden Arbeiter*innen der globalen Bedohung durch steigende Temperaturen, erhöhte UV-Strahlung und Wassermangel ausgesetzt. Fast 30 Millionen Erwerbstätige weltweit leiden bereits heute unter Nierenschäden durch Hitzestress und Durst am Arbeitsplatz – ob in der Fabrik oder auf der Baustelle. Vor allem bei Tätigkeiten in der Landwirtschaft leidet die Gesundheit unter der erhöhten Körpertemperatur, ebenso wie unter Luftfeuchtigkeit in Gewächshäusern und durch vermehrten Pestizideinsatz (wegen Trockenheit).
Auf die schützende Hand der fürsorglichen Sozialpartnerschaft (zwischen den Herrschenden und der Gewerkschaftsbürokratie) können wir uns dabei immer weniger verlassen. Durch die Jahrzehnte neoliberaler Sozialkürzungen und kapitalfreundlicher Gesetzgebung wurden die einst hart erkämpften Arbeitsrechte bereits massiv abgebaut. Denn die politischen Parteien haben – nicht nur hierzulande – mehr Interesse an der Absicherung von Staat und Marktwirtschaft als am Erhalt von Gesundheit und Umwelt.
Daher müssen wir uns als Arbeiter*innen selbst gegen die mörderische Ausbeutung schützen und der mit Waffengewalt abgesicherten Zerstörung des Planeten mit unseren eigenen wirtschaftlichen Mitteln etwas entgegen setzen: Mit selbstorganisierten Streiks, Blockaden, Besetzungen und Boykott. Für eine Welt, in der das Menschenleben mehr zählt als der Handelswert der Ware Arbeitskraft. Und für eine Welt, in der die Gesellschaft gleichberechtigt über ihren Umgang mit der Natur frei und selbstbestimmt entscheiden kann.
Organisieren wir uns und kämpfen wir gemeinsam gegen den zerstörerischen Kapitalismus und die staatliche Unterdrückung!
ASN Köln
Mehr Infos zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
Im Sommer 2023 wurde die Covid-19-Pandemie, durch die über 20 Millionen Menschen gestorben sind, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für beendet erklärt. Über 650 Millionen Menschen haben sich weltweit in den letzten vier Jahren mit dem „Coronavirus“ SARS-CoV2 angesteckt. Und erste Studien weisen darauf hin, dass mindestens 10% aller an Covid-19-Erkrankten auch an Langzeitfolgen leiden.
So sind in Europa 36 Millionen Menschen durch SARS-CoV-2 zu chronisch Kranken geworden. Alleine in Deutschland mussten bis Ende 2022 rund 70.000 Patient*innen mit Long Covid bzw. Post-Covid-Syndrom eine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen. Durch den erneuten Anstieg der Infektionszahlen in aktuellen endemischen Infektionswellen ist durch erhöhte Krankenstände mit einer weiteren Zunahme negativer Auswirkungen auf Betrieb und Gesellschaft zu rechnen.
Aus gewerkschaftlichem Interesse am Arbeits- und Gesundheitsschutz und im Sinne einer sozial-medizinischen Aufklärung fragen wir uns daher: Was macht Long Covid mit den betroffenen Arbeiter*innen und welche Möglichkeiten der Rehabilitation oder Integration gibt es? Wie kann dieses Langzeit-Symptom als Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall anerkannt werden? Und welche Möglichkeiten zur Prävention am Arbeitsplatz stehen zur Verfügung?
Zunächst aber soll geklärt werden, was Long Covid eigentlich ist: Mit der Sammelbezeichnung Long-Covid-Syndrom werden gesundheitliche Beschwerden benannt, die in Folge einer Ansteckung mit dem SARS-CoV2-Virus meist schleichend und unterschiedlich stark auftreten. Dabei kann es sich um eine mehr als vier Wochen andauernde Covid-19-Erkrankung handeln oder um Symptome, die erst später auftreten [1]. Halten solche monatelangen Krankheitsbeschwerden dieser systemischen Gefäßerkrankung mehr als 12 Wochen an (bzw. treten sie dann erneut oder erstmalig auf), spricht man auch vom Post-Covid-Syndrom (PSC). Meist ist man dann aber längst nicht mehr ansteckend, außer man hat sich inzwischen neu infiziert.
Nach heutigen Erkenntnissen geht man davon aus, dass Long Covid kein einheitliches Krankheitsbild zeigt, sondern verschiedene mögliche langfristige Gesundheitsschäden verursacht. Das macht eine ärztliche Diagnose sehr schwierig. Es kann das Organsysteme betreffen, unterschiedliche Beschwerden verursachen und auch unterschiedliche Ursachen haben.
Häufige Krankheitszeichen
Zu den möglichen Folgen dieser Multiorgan-Erkrankung zählen sowohl physische, wie kognitive und psychische Symptome. Das bedeutet, dass die Erkrankten durch Einschränkungen des Denkens, sowie durch seelische und körperliche Probleme in ihrer alltäglichen Lebensqualität negativ betroffen sind.
Die Forschung hat mittlerweile einige häufige Krankheitszeichen herausgefunden, die zu Long Covid gerechnet werden: Autoimmunprozesse, dauerhafte Gefäßentzündungen und -verschlüsse, Darmerkrankungen oder ein Ausbrechen anderer Viren. Bestanden vor der Ansteckung mit SARS-CoV-2 bereits lang anhaltende Erkrankungen, so können diese durch Long Covid weiter verschlechtert werden.
Typische Anzeichen sind Erschöpfung und eine eingeschränkte Belastbarkeit (Fatigue), sowie Denk-Probleme, wie Wortfindungsstörungen, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme. Aber auch durch Nervenschäden verursachte Störungen des Empfindungsvermögens bzw. des Fühlens werden genannt, wobei besonders die Riech- und Geschmacksstörungen auf Covid-19 als Ursache hindeuten.
Hinzu kommen anhaltende Atemwegsbeschwerden, beispielsweise Husten und Kurzatmigkeit bzw. Atemnot, aber auch Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen. Weiterhin bekannte Anzeichen sind Hautveränderungen, Halsschmerzen, Haarausfall, Schlafprobleme, Benommenheit oder Schwindelanfälle. Sowie Lärm- und Lichtempfindlichkeit, aber auch Angstzustände und depressive Verstimmungen. Schließlich kann es infolge einer schweren Covid-19-Erkrankung – vor allem nach Beatmung auf der Intensivstation – auch zu einer post-traumatischen Belastungsstörung (PTBS) kommen.
Solche Anzeichen können vereinzelt oder gleichzeitig bzw. nacheinander auftreten, teilweise vermehrt nach Belastung. Auch ohne einen schweren Verlauf von Covid-19 können leichte bis schwere Organschäden auftreten, beispielsweise an Lunge und Nieren. Aber auch Herz-Kreislauf- und Autoimmun-Erkrankungen oder Diabetes mellitus treten vermehrt auf.
Ursachen und Risiken
Vieles deutet darauf hin, dass Long Covid Ähnlichkeiten aufweist zu dem Erschöpfungssyndrom ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue Syndrom). Dessen Ursachen sind bislang ungeklärt, aber wahrscheinlich spielen krankhafte Antworten des Immunsystems nach einer Virusinfektionen eine wichtige Rolle für diese andauernde Müdigkeit. Jede kleinste Anstrengung überlastet dabei die Betroffenen im Alltag und führt oft zu dauerhaftem Rückzug aus Betrieb und Gesellschaft. Einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse von 2022 hat herausgefunden, dass Long Covid Erkrankte über 100 Tage im Jahr arbeitsunfähig sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben ebenfalls 2022 festgestellt, dass erwachsene Covid-19-Erkrankte ein etwa dreifach höheres Risiko für diese chronische Müdigkeit (CFS) haben als nicht-infizierte. Unterschiedliche Studien belegen, dass weltweit mindestens 10% aller Covid-19-Kranken ein Long-Covid-Syndrom entwickeln, in Deutschland wurde 2022 eine Häufigkeit von 6,5% ermittelt.
Meist tritt die Krankheit bei Patient*innen im erwerbsfähigen Alter auf und vermehrt bei Frauen und Beschäftigte im Gesundheitswesen, was auf die geschlechtsspezifischen sozialen Berufen und häusliche Care-Arbeit als Risikofaktoren hinweist. Bei den seit 2022 vorherrschenden Virusvarianten (Omikron) ist dieser Anteil wohl niedriger als zuvor bei den aggressiveren Varianten (Alpha/Delta), aber er steigt bei jeder weiteren Neuinfektion weiter an [2].
Es werden zudem verschiedene Faktoren genannt, welche das Auftreten von Long Covid beeinflussen, wie beispielsweise die Schwere der Covid-19-Infektion oder die Virusvariante, sowie individuelle Faktoren, wie Geschlecht, Alter, Genanlagen, bestehende Erkrankungen und Impfstatus. Aber auch sozial-ökonomische Faktoren und Umweltbedingungen.
Warum und wie lange Patient*innen von Long Covid betroffen sind, konnte bisher nicht genau erklärt werden. Es wird vermutet, dass es sich um eine langanhaltende Autoimmun-Reaktion des Abwehrsystems handeln könnte, wobei körpereigene Zellen angegriffen werden. Möglicherweise lösen auch winzige Reste des Virus solche Reaktionen aus. Oder das Immunsystem bleibt noch nach einer Covid-19-Erkrankung in Alarmbereitschaft und greift daher Nieren, Lunge, Gehirn oder Blutgefäße an, was zu gefährlichen Entzündungen im Gewebe führt.
Vielleicht könnte es auch an einer Aktivierung der weit verbreiteten Herpes-Viren liegen, die wahrscheinlich Autoimmun-Erkrankungen und ME/CFS auslösen können. Andere Forschungen legen nahe, dass bei Long Covid kleinste Blutgerinnsel (Microclots) entstehen, die Durchblutungsstörungen verursachen. Damit wären jedenfalls einige der Beschwerden teilweise zu erklären, wie dauernde Müdigkeit, geistige Beeinträchtigung, Herzrasen, Kurzatmigkeit und Schmerzen.
Der lange Leidensweg zur Diagnose
Herausragende Krankheitsmerkmale von Long Covid, wie anhaltende Erschöpfung, führen am Arbeitsplatz schnell zu einer nachlassenden Belastbarkeit. Auch die als Brain Fog bezeichneten Gedächtnisprobleme und Störungen der Konzentration bzw. Koordination können den Arbeitsalltag erheblich erschweren, wobei oftmals Schmerzen, Atemnot oder Kreislaufbeschwerden hinzukommen. Das führt meist zu einer stark einschränkenden Belastungsintoleranz mit Leistungsabfall bis hin zum Zusammenbruch oder gar zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
Es wird davon ausgegangen, dass zwei Drittel der über 6 Monate Erkrankten nicht länger erwerbsfähig sind oder nur noch Teilzeitarbeit leisten können. Einzelne Betroffene können bei eingeschränkter Fähigkeit zur Selbstversorgung sogar dauerhaft zum Pflegefall werden. Denn bisher gibt es leider keine ursächliche Therapiemöglichkeit, sondern nur eine Behandlung der Symptome.
Ein Unternehmen ist zunächst für 6 Wochen verpflichtet, dem erkrankten Personal seinen Lohn weiter zu bezahlen. Danach übernimmt entweder die Krankenkasse (Krankengeld) oder bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft durch Verletztengeld für höchstens 78 Wochen. Auch während einer Rehabilitationsmaßnahme gibt es Anspruch auf entsprechende Entgeltersatzleistungen.
Zudem gibt es möglicherweise nach Ablauf des Verletztengeldes eine Rente wegen teilweiser oder vollständiger „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) gemäß SGB VI § 43 durch die Renten- oder Unfallversicherung. Hinzu kommen mögliche Ansprüche auf Haushaltshilfe und Pflegegeld. Außerdem kann man bei der Rentenversicherung auch „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem SGB XII beantragen, wobei in der Regel nach einem Jahr ein Folgeantrag nötig wird.
Long Covid von der gesetzlichen Unfallversicherung als eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen ist jedoch äußerst schwierig. Meist werden die Beschwerden von den Vorgesetzten oder sogar von Ärzt*innen nicht ernst genommen. Das Leiden wird oft als psychosomatisch heruntergespielt oder auch von den Betroffenen selbst nicht als Krankheitssymptom erkannt, da die ursächliche SARS-Cov2-Infektion oder Covid-Erkrankung eventuell schon seit Monaten vorbei ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Symptomatik von Long Covid vielschichtig ist und eindeutige Labortests nicht vorhanden sind. Da es sich um eine Ausschlussdiagnose handelt, bei der zunächst auf andere Krankheiten untersucht wird, ist es hilfreich, wenn die Betroffenen ihre Beschwerden in eigenen Symptom-Tagebüchern oder durch Fragebögen erfassen. Zur Messung gibt es beispielsweise den PCS Score (Post-Covid-Syndrome Score) [3] oder auch Messinstrumente für den Schweregrad von chronischen Schmerzen (Brief Pain Inventory) [4], sowie das MoCA-Testverfahren auf kognitive Mängel (Montreal Cognitive Assessment) bzw. den Patient*innen-Fragebogen für Depression (PHQ-9). Die Belastungsreaktionen der Betroffenen können durch einfache Pulsmessung dokumentiert werden.
Eine neue Richtlinie zur Verbesserung der ärztliche Versorgung bei Long Covid (und seltenen Impfschäden) hilft dabei, den Gesundheitszustand systematisch zu erfassen. Und bei Symptomen, wie Belastungsintoleranz und Fatigue (bzw. Post-exertionelle Malaise), hinsichtlich ME/CFS zu bewerten. Dazu empfiehlt der Gemeinsame Bundesausschuss der Gesetzlichen Krankenversicherungen unter anderem das von einer Ansprechperson koordinierte gemeinsame, abgestufte Vorgehen, sowie einen gesteuerten Behandlungsplan aller interdisziplinär Beteiligten [5].
Betriebliche Wiedereingliederung
Nach längerer Erkrankung [6] gibt es jedoch grundsätzlich den Anspruch auf ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) zur Gesundheitsförderung – unabhängig von der Betriebsgröße. Dabei geht es um Hilfen und Angebote für den stufenweise Wiedereinstieg in den Arbeitsplatz (Hamburger Modell) während des Bezugs von Krankengeld. Diese ergebnisoffenen Gespräche über die Art der Weiterbeschäftigung zu angepassten Arbeitsbedingungen (wie Homeoffice, Lärmschutz, Jobcoaching oder flexible Arbeitszeiten) sind für die Betroffenen jedoch freiwillig.
Und man hat Anspruch darauf, dass auch eine Vertrauensperson der eigenen Wahl daran teilnimmt, beispielsweise jemand von der Gewerkschaft oder eine Anwält*in. Im Einzelfall werden auch eine Arbeitsmediziner*in, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Vertreter*in des Rehabilitationsträgers hinzugezogen. Dabei ist natürlich auf den Datenschutz der Patient*innen zu achten.
Wird jedoch keine verpflichtende Belehrung über das Angebot einer betrieblichen Eingliederung angeboten, können Arbeitgeber*innen dafür gesetzlich nicht belangt werden. Aber ein nicht ordentlich durchgeführtes und unabgeschlossenes BEM-Verfahren kann eine spätere Kündigung aus Krankheitsgründen in Frage stellen [7].
Rehabilitation
Besteht ein Verdacht auf Long Covid, so ist zunächst die eigene Hausärzt*in bzw. Betriebsärzt*in die erste Anlaufstelle, aber auch Praxen für Kardiologie, Neurologie, Pneumologie, Psychosomatik und Rheumatologie. Diese können die Betroffenen dann mit der Diagnose „Post-Covid-19-Zustand“ (ICD-11: RA02) zu speziellen Schwerpunktpraxen oder in eine Long-Covid-Ambulanz vermitteln. Auch die Kassenärztliche Berufsvereinigung mit ihrem Patient*innen-Servicetelefon 116117 kann solche lokalen Kontakte herausfinden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bietet zudem ein Suchverzeichnis an für ambulante oder stationäre Reha-Angebote [9]. Ein Heilverfahren ohne vorherige Krankenhausbehandlung kann bei den zuständigen Kostenträger*innen als meist vierwöche Reha-Behandlung, selbst beantragt werden. Dazu bedarf es jedoch eines aussagekräftigen ärztlichen Befundberichts, der sowohl einen körperlichen als auch einen psychosomatischen Behandlungsbedarf (Indikation) aufweisen kann. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Möglichkeit der Diagnose einer körperlichen Belastungsstörung hingewiesen (ICD-11: 6C20).
Außerdem ist es zur erfolgreichen Reha wichtig über eine Diagnose zu verfügen, welche auf der funktionsorientierten ICF-Klassifikation (International Classification of Functioning, Disability and Health) beruht. Damit kann eine medizinisch-therapeutische Heilbehandlung durch verschiedene Professionen ambulant oder stationär stattfinden. Dazu gehören Atemtherapie, Physiotherapie mit individuellen Sport- und Bewegungsangeboten, aber auch kognitives Training, Logopädie oder Ergotherapie, sogar Psychotherapie.
Anschließend sollte ein Konzept für die ambulante Reha-Nachbehandlung erstellt werden, zu der auch eine berufliche Belastungserprobung von vier bis sechs Wochen zur stufenweisen Wiedereingliederung am Arbeitsplatzzählen kann. Währenddessen soll den weiterhin Krankgeschriebenen ein Krankengeld bzw. Verletztengeld in Höhe von bis zu 80 % des letzten Bruttogehalts gezahlt werden.
Weitere Leistungen der Berufsgenossenschaften zur Erhaltung oder Erlangung eines passenden Arbeitsplatzes sind auch Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung. Sowie eventuell finanzielle Unterstützung für die berufsbedingten Kosten von Kraftfahrzeugen oder Wohnungsmiete.
Überlastung vermeiden
Allgemein werden zur Behandlung auch angemessene körperliche Aktivitäten an der frischen Luft empfohlen, da diese unter anderem das Immunsystem anregen und Entzündungen vorbeugen können. Jedoch muss auf eine mögliche Überlastung durch „Post-exertionelle Malaise“ (PEM) geachtet werden. Daher wäre eventuell nur ein leichtes Training mit individuell angemessenem Energie-Management angebracht, um Überbeanspruchung während der Heilbehandlung zu vermeiden (Pacing).
Möglich wird dies auch durch eine angepasste „Erweiterte Ambulante Physiotherapie“ (EAP), welche von der Berufsgenossenschaft übernommen werden kann. Ein nach allgemeinen Vorstellungen von Heilbehandlung verordnetes Kraft- und Ausdauertraining zur körperlichen Aktivierung kann jedoch den Erfolg der Long-Covid-Rehabilitation in Frage stellen und zu einem Zusammenbruch (Crash) der Patient*innen führen anstatt durch schonendes „Pacing“ eine Überlastung zu vermeiden.
Daher ist es wichtig, dass das medizinische und therapeutische Personal über das nötige aktuelle Krankheitswissen verfügt. Eine Orientierung für diagnostische Ansätze und Therapien bieten unter anderem die aktuelle S1-Leitlinie „Long/ Post-Covid“ [10] und die S2k-Leitlinie „SARS-CoV-2, Covid-19 und (Früh-) Rehabilitation“ [11].
Anerkennung als Berufskrankheit
Für berufstätige Patient*innen gilt in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung als Ansprechpartnerin zur Beantragung von Reha-Maßnahmen. Wenn es sich allerdings um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt, so sind die Gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaften der jeweiligen Branche die zuständigen Kostenträgerinnen.
Oft streiten sich die Kostenträger*innen darum, wer im Versicherungsfall für die Behandlung zahlen muss und es kann zu langwierigen Widerspruchsverfahren kommen. Dabei ist es für die Erkrankten wichtig, die Zeit bis zum Antritt der Reha-Maßnahme überbrücken zu können. Bei Krankschreibungen, die nur noch durch eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) möglich sind, gilt es darauf zu achten, dass wegen der unklaren Dauer der Krankheit höchstens eine „voraussichtliche Rückkehr“ an den Arbeitsplatz vorhergesagt werden kann.
Um Covid-19 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Man muss Mitarbeiter*innen in einer ambulanten oder stationären Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, in einem Labor oder in der Wohlfahrtspflege sein. Außerdem gilt dies auch für „Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt waren“ [12]. Was möglicherweise auch für Kosmetiker*innen und Friseur*innen zutrifft, vermutlich aber nicht für Kassierer*innen, Busfahrer*innen oder die auffällig häufig erkrankten Schlachthaus-Arbeiter*innen und Landwirtschaftshelfer*innen.
Man muss also nachweisen können, dass man sich genau dort während der Arbeit im Kontakt mit einer SARS-CoV-2-infizierten Person angesteckt hat. Zudem müssen Covid-19-Symptome erkennbar sein (unabhängig von der Schwere der Krankheit). Zum Nachweis ist außerdem ein Gen-Test (PCR) oder ein von qualifiziertem Personal durchgeführter Antigen-Schnelltest (PoC) nötig. Als erstes sollte eine “Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit“ bei der DGUV als Formular eingereicht werden, bei dem ausdrücklich eine „Infektionskrankheit“ (BK-Nr. 3101) eingetragen wurde.
Wird jedoch Covid-19 im Einzelfall nicht als Berufskrankheit anerkannt, besteht noch die Möglichkeit, die Infektion als Arbeitsunfall gelten zu lassen, wenn infolge dieser Ansteckung die Krankheit mit entsprechenden Symptomen ausbricht. Dazu ist es nötig, dass die Ansteckung und ihre Umstände in dem Verbandbuch oder Meldeblock des Unternehmens dokumentiert wurde (samt Meldung bei der Berufsgenossenschaft, die auch nachträglich möglich ist). Hierbei sollen die intensiven Kontakte zu allen Infizierten (Indexpersonen) am Arbeitsplatz vermerkt werden. Der Kontakt zu einer konkreten Indexpersonen muss frühestens 2 Tage vor und spätestens 10 Tage nach deren Symptomausbruch stattgefunden haben, also während sie ansteckend war.
Dieser Kontakt kann nur anerkannt werden, wenn er entweder ohne Maske ungeschützt im engen Nahfeld für über 10 min stattfand – bei einem Gespräch auch zeitlich unbegrenzt. Oder unabhängig vom Abstand (und auch mit Maske), wenn sich beide Personen in demselben Raum aufgehalten haben, in dem wahrscheinlich eine hohe Konzentration ansteckender Aerosole vorlag. In Einzelfällen reicht auch der Nachweis einer allgemein hohen Infektionslage im Berufsumfeld.
Jedoch wird von der DGUV immer auch geprüft, ob und wie ähnliche „außerberufliche Gefährdungen“ während dieser Frist zu der Covid-19-Infektion geführt haben könnten. Wobei grundsätzlich der kürzeste Weg zum Betrieb und zurück ebenfalls vom Versicherungsschutz gedeckt ist, nicht aber Pausen während der Arbeitszeit. Ob eine Kantine oder Gemeinschaftsunterkunft trotzdem ein anerkannter Ansteckungsort sein kann, hängt ab von Raumgröße, Belüftung und den Möglichkeiten dort Abstand zu halten.
Alle diese Voraussetzungen gelten allerdings nur für sozialversicherungspflichtige, gemeldete Tätigkeiten (auch für Schüler*innen, Studierende und beim Ehrenamt), sowie für Mini-Jobber*innen. Letztere sind trotzdem versichert, auch wenn sie (noch) nicht mittels eines „Haushaltsschecks“ gemeldet wurden, weil die Arbeitgeber*innen die Zahlung ihrer Pflichtbeiträge verhindern wollen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist seit 2021 durch tausende Berufskrankheitsmeldungen von Versicherten überlaufen und kann wegen erheblicher Bearbeitungsrückständen die in Rechnung gestellten Leistungen nicht mehr zeitnah begleichen [13]. Im Jahr 2022 wurde in mehr als 300.000 Fällen eine Covid-19-Erkrankung von der DGUV als Berufskrankheit anerkannt, sowie fast 25.000 mal als Arbeitsunfall. Die Statistik für September 2023 lag sogar noch knapp über diesen Werten [14].
Hinzu kommt, dass auch bei Anerkennung von Post Covid als Berufskrankheit der Zusammenhang zwischen der Infektion und den Langzeitsymptomen im Einzelfall durch medizinische Gutachten nachweisbar sein muss, sonst wird von der BGW keine Versichertenrente gezahlt. Diese „Kausalitätsbeurteilung“ erfolgt durch anerkannte Fachleute, die mehrere Monate für ein Gutachten benötigen. Ist man jedoch auch nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung und der „Aussteuerung“ des 78-wöchigen Krankengeldes noch arbeitsunfähig (weniger als 3 h täglich), so gilt die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III.
Diese regelt ausnahmsweise den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) durch die Agentur für Arbeit während die zuständige Rentenversicherung noch die mögliche Erwerbsfähigkeit oder Reha-Ansprüche prüft. Dies ist auch während der monatelangen Widerspruchsverfahren oder Jahre andauernder Sozialgerichtsklagen möglich, allerdings nur bis zum üblichen Ablauf des Arbeitslosengeldes nach maximal 2 Jahren. Die Arbeitsagentur wird allerdings versuchen, eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit (für mindestens 15 Wochenstunden) festzustellen. Weshalb man verpflichtet werden kann, dem Arbeitsmarkt „im Rahmen der Möglichkeiten“ für eine „leidensgerechte Tätigkeit“ zur Verfügung zu stehen.[15]
Viele der an Long Covid erkrankten Menschen sind durch ihre Alltagsbeeinträchtigungen im Sinne der Sozialgesetze „von Behinderung bedroht“ und manche haben sogar einen durch ärztliche Gutachten festgestellten „Grad der Behinderung“ (GdB) bzw. einen versorgungsrechtlichen „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS) . Damit haben sie berechtigten Anspruch auf sozialstaatliche Leistungen zur Rehabilitation und beruflichen Teilhabe. Das beinhaltet auch spezielle Unterstützungsleistungen und finanzielle „Hilfen im Arbeitsleben“ als Nachteilsausgleiche, sowie Gleichstellungsansprüche. Hinzu kommt unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz und die Freistellung von Mehrarbeit, sowie für Schwerbehinderte auch zusätzlicher Urlaubsanspruch und eventuell eine vorgezogene Altersrente.
Long Covid ist zwar bisher in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen noch nicht erfasst, aber einzelne gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Covid-19 können eine „Schwerbehinderung“ mit mehr als GdB 50 begründen. Bereits ab GdB 30 ist es möglich, bei der Agentur für Arbeit eine „Gleichstellung zum Ausgleich von Nachteilen im Arbeitsleben“ zu beantragen. Die Anerkennungsquoten sind allerdings recht niedrig, wobei ein fristgerechter Widerspruch beim Versorgungsamt eine erneute Prüfung erzwingt. Falls diese keine Abhilfe schafft, kann ebenfalls innerhalb eines Monats beim örtlichen Sozialgericht dagegen geklagt werden.
Eine in solchen Fragen hilfreiche Fachstelle ist die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Diese vermittelt Beratungs- und Unterstützungsangebote, sowie „Peer Counseling“ von Menschen mit Beeinträchtigung untereinander (https://www.teilhabeberatung.de). Weitere Informationen und ein Austauschforum für Betroffene gibt bietet auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe mit ihrer Online-Vernetzungsstelle (https://www.long-covid-plattform.de), bei der man auch lokale Adressen und Ansprechpersonen finden kann. Die Patienten*innen-Initiative Long Covid Deutschland hat weitere Informationen auf https://longcoviddeutschland.org.
Vorbeugung und Gesundheitsschutz
Welche Risikofaktoren einen Ausbruch von Long Covid hervorrufen, ist noch nicht genau geklärt, weshalb über den Schutz davor aktuell wenig bekannt ist. Die bestmögliche Vorbeugung besteht daher darin, jede Ansteckung mit SARS-CoV-2 weitestgehend zu vermeiden und im Zweifelsfall einen PoC-Antigen-Schnelltest zu machen. An der Entwicklung eines Nasensprays mit Lebendimpfstoff wird derzeit noch geforscht, um die Ansteckung über die Schleimhäute wirksam zu blockieren. Zur Behandlung einer beginnenden Covid-19-Erkrankung stehen meist antivirale Medikamente (Paxlovid, Remdesivir) zur Verfügung.
Auch die Impfungen schützen nachweislich vor einem schweren Verlauf von Covid-19 und damit auch vor dem Risiko für Langzeitfolgen. Zudem gibt es Hinweise, dass Schutzimpfungen die Häufigkeit und Stärke von Long Covid Symptomen um etwa 40% verringern. Mehrere Studien zeigen, dass nach doppelter Impfung das Long-Covid-Risiko etwa halbiert ist, bei einer dreifachen Impfung sogar um fast 70% geringer [8].
Weiterhin sind die bekannten Regeln höchst sinnvoll, um die Verbreitung des Virus durch Tröpfchen und Aerosole in der Raumluft aufzuhalten: in belebten Innenräumen stets FFP2-Masken tragen, möglichst Abstand halten, regelmäßiges Lüften und der Einsatz von HEPA-Luftfiltern und CO2-Messgeräten. Hinzu kommen allgemeine Hygieneregeln gegen Schmier-Infektionen, wie regelmäßiges Händewaschen, sowie Rücksichtnahme beim Husten und Niesen (z.B. in die Armbeuge).
Bei Atemwegserkrankungen sollte man sich krankmelden und zuhause bleiben bzw. isolieren, wobei einschränkte Kontakte nur mit Maskenschutz wahrzunehmen sind. Vor allem bedeutet es, eine Infektion allen Betroffenen mitzuteilen und sich mit Krankheitsanzeichen nicht zur Arbeit zu schleppen, um niemanden anzustecken, Und sich nicht unnötig durch Überstunden oder Stress im Homeoffice zu belasten.
Im Rahmen der Vorbeugung ist es aus gewerkschaftlicher Sicht sehr wichtig, am Arbeitsplatz auf eine ausreichende Gefährdungsbeurteilung zu achten. Nicht nur beim alltäglichen Umgang mit (möglicherweise) ansteckenden Kund*innen, Klient*innen oder Patient*innen im Betrieb. Sondern im Hinblick auf die schwerwiegenden Folgen von Long Covid auch bezüglich des Risikos für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, sowie bei der Bedienung von Maschinen oder Transportmitteln. Dabei sollte selbst überprüft werden, ob die für Prävention zuständigen Fachkräfte ihre Aufgaben immer angemessen erfüllen. Sei es im jeweiligen Unternehmen (Betriebsärzt*in, Sicherheitsfachkraft) oder im Rahmen der staatlichen Gewerbeaufsicht.
Inklusion und Solidarität
Aus allen genannten Gründen ist es also sehr wichtig, weiterhin nicht auf eine rücksichtlose „Durchseuchung“ der Gesellschaft zu setzen. Sondern auf Vorbeugung, Therapie und Rehabilitation, sowie auf teilhabeorientierte Inklusion der chronisch Kranken. Am Arbeitsplatz und in der gewerkschaftlichen Praxis sollten einerseits weiterhin angemessene Hygieneregeln befolgt werden, Und andererseits müssen wir versuchen, auf die jeweiligen Bedürfnisse von Risikogruppen und Langzeitpatient*innen individuell einzugehen.
Das kann auch bedeuten, die Organisationsabläufe entsprechend zu verändern, indem hybride Zusammenarbeit durch persönliche Anwesenheit und virtueller Teilnahme möglich wird. Systematische Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepte wegen aktueller Infektionsrisiken und Rücksichtnahme auf psychische Belastung sollten daher in- und außerhalb des Betriebes selbstverständlich sein. Denn Barrierefreiheit bedeutet nicht nur flache breite Zugänge und Toiletten, sondern auch eine kommunikative Beteiligungsmöglichkeit oder Ruheräume für Menschen mit bio-psycho-sozialen Beeinträchtigungen.
Denn eine Gesellschaft lässt sich immer an ihrem Umgang mit den schwächsten Mitgliedern messen. Und wer Solidarität und gegenseitige Hilfe als Ideale einer befreiten Gesellschaft vorleben möchte, sollte sich sowohl am Arbeitsplatz, wie auch im sozialen Umfeld für diese Prinzipien einsetzen. Und sich jederzeit gegen die Diskriminierung von Kranken und Behinderten (Ableismus) und die eugenische Ideologie angeblicher „Erbgesundheit“ auszusprechen. Das bedeutet auch, die kapitalistische Propaganda einer post-pandemischen „neuen Normalität“ immer wieder in Frage zu stellen.
Denn „Corona“ ist nicht „vorbei“, sondern „gekommen, um zu bleiben“!
Anarcho-Syndikalistisches Netzwerk – ASN Köln
Creative Commons: BY – NC
Anmerkungen:
1) im Englischen spricht man auch von Postacute sequelae of SARS-CoV-2 infection (PASC)
6) „innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig“ (§ 167 Abs. 2 SGB IX), sowie bei einer darauf folgenden Langzeiterkrankung
7) vgl. BAG-Urteil vom 18.11.2021 (Az. 2 AZR 138/21)
During extreme rainfall and flood events, it is vital that vulnerable people are identifed, so that they can be informed and, where necessary, evacuated to safety. People with disablity, cronic illness or communication problems are especially vulnerable and must be the first to be guided to safety.
Be aware that in times of flood, the usual emergency assembly points downstairs or outside may be inaccesable, and it may be necessary to assist people to move to higher locations, upstairs or on the roof. If moving people to a flat roof or terrace, total weight and weight distribution need to be carefully considered to avoid structural collapse.
Avoid walking or driving through flood water. Caution is required if entering basements and cellars. These areas are particularly prone to ingress of water though drain pipes, toilets or rupture of waterproof cladding. Avoid entering excavated areas such as underpasses and underground car parks. These areas present a danger of entrapment and drowning.
Do not enter buildings with wet areas unless you are certain the power supply is switched off. Potential consequneces include electric shock, cardiovascular arrest and burns. Stay clear electrical transformers and substations, and be aware that live meter boxes can present a risk in flooded stairwells. Make sure all electrical appliance are disconneced. Check that hazardous materials (including flammable, exposive or toxic substances) are sealed in watertight containers to prevent their being flushed out by floodwaters. Ensure all motors and gas pipes are turned off.
Clean-up and debris removal
Anyone particpating in clean up and the removal of debris must wear rubber boots. (Boots with toe safety and anti-perforation soles are preferred.) Additional Personal Protective Equipment (PPE) includes:
thick waterproof safety gloves made from nitrile or latex (EN 374/388) with cotton lining
face masks (FFP2/N95 or FFP3) and safety glasses or goggles
hard hats (those with face protection and head torches are to be preferred)
Ensure hand hygiene practices are observed when removing PPE and before touching the face. Flood waters are frequently contaminated and pose a risk of disease or infection. Be aware that bacteria, viruses and fungi may be transmitted by flood water, mud, dust or by contact with insects or rodents.
If possible, only use sterilised water. If tap water is used for drinking, cooking or the cleaning of food or utensils, it should be boilded for 10 minutes. When washing dishes or laundering clothes, be sure to heat water to a minimum of 60° C (130° F). Ensure adequate ventilation if engaging in improvised indoor cooking or heating with wood, coal or gas. Poor ventilation presents a risk of hypoxia and poisoning by high levels of carbonmonoxide (CO) or carbondioxide (CO2).
Caution is required if using chainsaws to remove broken trees, especially if you do not handle chainsaws frequently. If using chainsaws, wear cutproof clothing, face protection and a helmet, and ensure the area is free of the risk of falling objects. Protect bystandards by keeping a safe distance when using axes, picks or sledge hammers. All tools should be tested for reliability before use. If working at heights, check ropes and climbing harnesses for damage. Only use these items as instructed. Don’t forget to take a break.
Preventive measures
The most dangerous areas during heavy rain events are buildings in depressions or on slopes, as well as those near streams, rivers and lakes. Personnel should be trained to act as first responders, first aiders and fire wardens to guide evacuation. Emergency plans should identitfy:
emergency exits, escape routes, assembly points and places of shelter
methods of communicating with emergency services
locations of walkie-talkies, radios, megaphones, sirens, backup generators and pumps
Wenn starke Regengüsse, Sturzbäche oder Überflutungen das Gelände bedrohen, ist das Wichtigste die Evakuierung der Gefährdeten, vor allem Menschen mit (chronischen) Erkrankungen, Behinderungen oder Sprachbarrieren. Diese müssen zuerst informiert und evtl. an sichere Orte begleitet werden. Am besten zuerst an die üblichen Sammelpunkte, im Erdgeschoss oder bei steigendem Pegel auch in höhere Etagen bzw. auf`s Dach. Achtung: Einsturzgefährdete Flachdächer könnten das (Regen-)Gewicht nicht aushalten.
Vorsicht in Untergeschossen, die durch eindringendes Wasser in Abflüssen, Toiletten oder Durchbrüchen geflutet werden können. Dabei können Keller, Tiefgaragen, Aufzüge, Unterführungen oder Baugruben schnell zu tödlichen Fallen werden. Und solange die elektrische Versorgung nicht abgestellt ist, besteht die tödliche Gefahr eines Stromschlags bzw. Herz-Kreislauf-Stillstands oder von Verbrennungen. Daher sollten nasse Bereich erst betreten werden, nachdem die Zuleitungen sicher vom Stromnetz getrennt wurden. Achtung bei Verteilerkästen, z.B. in überfluteten Treppenhäusern oder an Straßen und Wegen, sowie in der Nähe von Umspannwerken/Trafos. Wurden alle Elektrogeräte sicher vom Netz genommen? Wurden alle Gefahrstoffe möglichst wasserdicht verpackt gelagert? Vor allem brennbare, explosionsgefährdete, giftige Materialien (Öl, Benzin, Säure), die ausgespült werden könnten? Sind Motoren oder Gasleitungen gesichert?
Beim Aufräumen und Reinigen:
Die Mindestausrüstung für Arbeiten in feuchter Umgebung sollte für jede Person eigene Gummistiefel (am besten mit Durchtrittschutz), sowie eine Persönliche Schutz-Ausrüstung umfassen. Beispielsweise wasserfeste, stabile Handschuhe aus Nitril oder Latex (nach EN 374/388) mit Baumwoll-Handschuhen darunter. Dabei auf Hygiene und Hautschutz achten! Sowie Atemschutzmasken (FFP2) gegen Staub und Aerosole. Auch sind Schutzbrillen oder Arbeitshelme mit Visier zu empfehlen. Besser auch Stirnlampen.
Da bei Hochwasser-Katastrophen oft Strom- und Wasserversorgung zusammenbrechen, besteht die Gefahr von Krankheiten durch Bakterien, Viren oder Schimmel, die vom verschmutzen Wasser oder Schlamm übertragen werden, sowie durch Kontakt mit Insekten und Nagetieren. Daher besser nur keimfreies oder 10 min abgekochtes Wasser zum Trinken und Kochen verwenden. Für Abwasch und Wäsche besser nur 60 Grad heißes Spülwasser benutzen. Wenn Leute versuchen mit Holz, Kohle oder Gas improvisiert zu kochen bzw. zu heizen, besteht bei mangelnder Be- und Entlüftung in Innenräumen die Gefahr einer tödlichen Vergiftung durch Kohlenmonoxid (CO), sowie Sauerstoffmangel durch hohe Kohlendioxid-Werte (CO2).
Vorsicht beim ungeübten Einsatz von Kettensägen zur Beseitigung von umgekippten Bäumen oder zerstörten Holzbauten. Weshalb besondere Schnittschutz-Kleidung mit Helm getragen und das Umfeld dabei gegen herabstürzende Materialien gesichert werden muss. Auch beim Umgang mit Äxten/Spitzhacken/Hämmern müssen umstehende Personen durch Abstandhalten geschützt und das Werkzeug vorher auf Zuverlässigkeit geprüft werden (Stiel gut befestigt und bruchfest?). Seile und Klettergurte sollten vor dem Einsatz auf Schäden untersucht und nur nach fachlicher Einführung benutzt werden. Nicht vergessen: Pausen machen!
Vorsorge-Maßnahmen:
Besonders gefährdet durch Starkregen sind Gebäude, die in Senken oder an Hängen stehen, sowie an Bächen, Flüssen und Seen. Besonders dort sollten Ersthelfer*innen, Sanitäter*innen und Brandschutz-Helfer*innen zur Evakuierung der Gebäude durch Rettungspläne informiert werden. Wo sind Notausgänge, Fluchtwege, Sammelpunkte, Notrationen/-unterkünfte? Wie läuft die Kommunikation mit Rettungsdiensten oder Technischem Hilfswerk? Gibt es genug Funkgeräte, Radios, Megafone, Sirenen, Notstrom und Pumpen?
Am 28. April ist wieder Workers‘ Memorial Day und dazu lädt das ASN
Köln zu drei Veranstaltungen ein (kostenlos, aber mit Atemschutz).
Am internationale Arbeiter*innen-Gedenktag wird jedes Jahr den an
Betriebsunfällen und Berufskrankheiten verstorbenen Arbeiter*innen
gedacht. Der internationale „Workers‘ Memorial Day“ ist ein Anlass, um
nicht nur auf die menschenverachtenden Ausbeutungsverhältnisse des
globalen Kapitalismus hinzuweisen, sondern auch auf die
gesundheitsschädlichen Folgen der industriellen Produktionsweise, vor
allem für die Erwerbstätigen.
Auch 2023 steht dieser Aktionstag immernoch unter dem Eindruck der
globalen Bedrohung durch die Covid19-Pandemie. Ob am Arbeitsplatz oder
auf dem täglichen Weg dorthin – die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2
steigt mit wenig Abstandsmöglichkeiten und schlechter Belüftung.
Vor allem schlecht bezahlte Jobs in Einzelhandel und
Dienstleistungsunternehmen und natürlich die kaputtgesparten
Pflegeberufe stellen eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der
Lohnabhängigen dar. Auch Erzieher*innen und Lehrpersonal, sowie
Arbeiter*innen mit vielen Kontakten im Betrieb (oder zuhause) sind
besonders oft von einer Erkrankung an dem tödlichen Atemwegsvirus
betroffen.
Dabei zeigt die Corona-Katastrophe deutlich, dass wir uns als
Arbeiter*innen weder auf den Staat, noch auf die Kapitalist*innen
verlassen können, aber ebenso wenig Vertrauen in die
unternehmensfreundlichen Gewerkschaftsbürokratien haben können, wenn es
um unser Wohlergehen geht. Nehmen wir also den Arbeits- und
Gesundheitsschutz selbst in die Hand, organisieren wir die Aufklärung
über Gefahren am Arbeitsplatz, nicht nur körperliche, auch seelische und
psychische, wie Dauerstress oder Mobbing.
Doch für den Schutz des Lebens am Arbeitsplatz, sowie für eine
allgemeine und kostenlose Gesundheitsversorgung, kämpfen Arbeiter*innen
seit dem Entstehen der kapitalistischen Ausbeutung – durch direkte
Aktionen und mit gemeinsamen Streiks und Betriebsbesetzungen. Die an
politischen und gesetzlichen Reformen orientierten Funktionär*innen der
Gewerkschaftsbürokratie machen dabei genauso leere Versprechungen, wie
die Politiker*innen aller Parteien, und dienen sich den
Kapitaleigentümer*innen als willige Hilfskräfte an („Co-Management“).
Doch nur selbstorganisiert und jenseits der Spaltungslinien von Beruf,
Alter, Herkunft oder Geschlecht gilt es, der weltweiten Bedrohung durch
diese und andere Seuchen effektiv etwas entgegen zu setzen.
Gedenken wir heute der Todesopfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, aber kämpfen wir gemeinsam für die Lebenden und für eine menschenwürdige Zukunft!
Am 28. April ist wieder Workers‘ Memorial Day und dazu lädt das ASN
Köln zu drei Veranstaltungen ein (kostenlos, aber mit Atemschutz).
Am internationale Arbeiter*innen-Gedenktag wird jedes Jahr den an
Betriebsunfällen und Berufskrankheiten verstorbenen Arbeiter*innen
gedacht. Der internationale „Workers‘ Memorial Day“ ist ein Anlass, um
nicht nur auf die menschenverachtenden Ausbeutungsverhältnisse des
globalen Kapitalismus hinzuweisen, sondern auch auf die
gesundheitsschädlichen Folgen der industriellen Produktionsweise, vor
allem für die Erwerbstätigen.
Auch 2023 steht dieser Aktionstag immernoch unter dem Eindruck der
globalen Bedrohung durch die Covid19-Pandemie. Ob am Arbeitsplatz oder
auf dem täglichen Weg dorthin – die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2
steigt mit wenig Abstandsmöglichkeiten und schlechter Belüftung.
Vor allem schlecht bezahlte Jobs in Einzelhandel und
Dienstleistungsunternehmen und natürlich die kaputtgesparten
Pflegeberufe stellen eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der
Lohnabhängigen dar. Auch Erzieher*innen und Lehrpersonal, sowie
Arbeiter*innen mit vielen Kontakten im Betrieb (oder zuhause) sind
besonders oft von einer Erkrankung an dem tödlichen Atemwegsvirus
betroffen.
Dabei zeigt die Corona-Katastrophe deutlich, dass wir uns als
Arbeiter*innen weder auf den Staat, noch auf die Kapitalist*innen
verlassen können, aber ebenso wenig Vertrauen in die
unternehmensfreundlichen Gewerkschaftsbürokratien haben können, wenn es
um unser Wohlergehen geht. Nehmen wir also den Arbeits- und
Gesundheitsschutz selbst in die Hand, organisieren wir die Aufklärung
über Gefahren am Arbeitsplatz, nicht nur körperliche, auch seelische und
psychische, wie Dauerstress oder Mobbing.
Doch für den Schutz des Lebens am Arbeitsplatz, sowie für eine
allgemeine und kostenlose Gesundheitsversorgung, kämpfen Arbeiter*innen
seit dem Entstehen der kapitalistischen Ausbeutung – durch direkte
Aktionen und mit gemeinsamen Streiks und Betriebsbesetzungen. Die an
politischen und gesetzlichen Reformen orientierten Funktionär*innen der
Gewerkschaftsbürokratie machen dabei genauso leere Versprechungen, wie
die Politiker*innen aller Parteien, und dienen sich den
Kapitaleigentümer*innen als willige Hilfskräfte an („Co-Management“).
Doch nur selbstorganisiert und jenseits der Spaltungslinien von Beruf,
Alter, Herkunft oder Geschlecht gilt es, der weltweiten Bedrohung durch
diese und andere Seuchen effektiv etwas entgegen zu setzen.
Gedenken wir heute der Todesopfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, aber kämpfen wir gemeinsam für die Lebenden und für eine menschenwürdige Zukunft!
Am 28. April ist wieder der internationale Arbeiter*innen-Gedenktag (Workers‘ Memorial Day) und dazu lädt das ASN Köln zu drei Veranstaltungen ein (kostenlos, aber mit Atemschutz):
Fr 31.03., „Gegen Mobbing und Gewalt – nicht nur am Arbeitsplatz“ (Diskussion),
19 Uhr, Infoladen, Autonomes Zentrum, Luxemburger Str. 93
Sa 22.04., „Klimawandel, Extremwetter und Gesundheitsschutz“ (Vortrag),
17 Uhr, Infoladen, Autonomes Zentrum, Luxemburger Str. 93
Fr 28.04., „Arbeitssicherheit selbst organisieren (Workshop),
19 Uhr, Infoladen, Autonomes Zentrum, Luxemburger Str. 93
Am 28.April wird jedes Jahr den an Betriebsunfällen und
Berufskrankheiten verstorbenen Arbeiter*innen gedacht. Der
internationale „Workers‘ Memorial Day“
ist ein Anlass, um nicht nur auf die menschenverachtenden
Ausbeutungsverhältnisse des globalen Kapitalismus hinzuweisen, sondern
auch auf die gesundheitsschädlichen Folgen der industriellen
Produktionsweise, vor allem für die Erwerbstätigen.
Auch 2023 steht dieser Aktionstag immernoch unter dem Eindruck der
globalen Bedrohung durch die Covid19-Pandemie. Ob am Arbeitsplatz oder
auf dem täglichen Weg dorthin – die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2
steigt mit wenig Abstandsmöglichkeiten und schlechter Belüftung.
Vor allem schlecht bezahlte Jobs in Einzelhandel und
Dienstleistungsunternehmen und natürlich die kaputtgesparten
Pflegeberufe stellen eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der
Lohnabhängigen dar. Auch Erzieher*innen und Lehrpersonal, sowie
Arbeiter*innen mit vielen Kontakten im Betrieb (oder zuhause) sind
besonders oft von einer Erkrankung an dem tödlichen Atemwegsvirus
betroffen.
Dabei zeigt die Corona-Katastrophe deutlich, dass wir uns als
Arbeiter*innen weder auf den Staat, noch auf die Kapitalist*innen
verlassen können, aber ebenso wenig Vertrauen in die
unternehmensfreundlichen Gewerkschaftsbürokratien haben können, wenn es
um unser Wohlergehen geht. Nehmen wir also den Arbeits- und Gesundheitsschutz
selbst in die Hand, organisieren wir die Aufklärung über Gefahren am
Arbeitsplatz, nicht nur körperliche, auch seelische und psychische, wie
Dauerstress oder Mobbing.
Doch für den Schutz des Lebens am Arbeitsplatz, sowie für eine
allgemeine und kostenlose Gesundheitsversorgung, kämpfen Arbeiter*innen
seit dem Entstehen der kapitalistischen Ausbeutung – durch direkte
Aktionen und mit gemeinsamen Streiks und Betriebsbesetzungen. Die an
politischen und gesetzlichen Reformen orientierten Funktionär*innen der
Gewerkschaftsbürokratie machen dabei genauso leere Versprechungen, wie
die Politiker*innen aller Parteien, und dienen sich den
Kapitaleigentümer*innen als willige Hilfskräfte an („Co-Management“).
Doch nur selbstorganisiert und jenseits der Spaltungslinien von Beruf,
Alter, Herkunft oder Geschlecht gilt es, der weltweiten Bedrohung durch
diese und andere Seuchen effektiv etwas entgegen zu setzen.
Gedenken wir heute Todesopfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, aber kämpfen wir gemeinsam für die Lebenden und für eine menschenwürdige Zukunft!
Those who have to work outdoors or in workplaces at high temperatures are facing high risks in various ways. Especially in view of the heated earth’s atmosphere caused by the industrial climate catastrophe with increasing heat waves and droughts. The human body can cool itself during sweating due to evaporation cold, but only partially. However, a number of measures can help to strengthen health protection at work:
This includes a sufficient hydration with at least an hourly glass of cold water or unsweetened tea (e. g. mint or fruit). Small portions of light foods, such as fruit, salads or cold soups, are also recommended. However, alcohol, ice-cold lemonades, protein-rich food or a lot of coffee are not recommended. Dehydration quickly leads to fatigue, lack of attention and heat cramps, which also increases the risk of a work-related or commuting accident. In the long run, this lack of fluid leads to a dramatic loss of vital minerals, the electrolytes. These must then be supplemented as a soluble powder or by isotonic drinks. Fruit spritzer and salty broth are also useful as an alternative.
In case of emergency
If the blood vessels expand at high temperatures, there’sa risk of heat collapse. Signs are pale or dry reddened skin, fatigue, restlessness, dizziness, lightheadedness, headache, vomiting and cramps. Under no circumstances should the body temperature rise above 38°C for a long time, otherwise a life-threatening heat stroke can occur quickly: The brain swells and the nervous system is damaged permanently. Therefore, the affected person must be accompanied in the shade, placing damp cloths on the head, neck, arms and legs, as well as fanned fresh air. Call 112 in case of respiratory distress, mental confusion or fainting. If a cardiac arrest happens, perform cardiopulmonary resuscitation (CPR), maybe rescue breaths, until a paramedic arrives.
Preventive measures
In all companies, a healthy indoor climate is prescribed by the “Technical Rules for Workplaces” [in German: „Technische Regelungen für Arbeitsstätten (ASR)“] . Protection regulations also apply against high air temperature and humidity, as well as against ultraviolet radiation (UV light). The outside temperature in the shade should be measured hourly. Depending on the severity of the physical workload, the minimum temperature for working and social spaces is between +12°C and +20°C. If possible, these should not warm up above +26°C to avoid heat stroke. From +30°C, workplace measures against heat become mandatory, from +35°C these rooms are no longer suitable as workplaces.
Windows and skylights, as well as glass walls, should be covered by shadow from the outside as much as possible, so the rooms do not heat up excessively and sunlight does not dazzle. Use curtains, roller blinds, slats, nets, awnings, umbrellas, canopies and planting or protective foil. Buildings should cool down at night and ventilated in the morning. If possible, switch off all heat-emitting devices. Room temperature can be further reduced with fans, blowers or air conditioning.
However, ventilation systems must not be too noisy and draught must not put undue strain on people. Regular, short shock ventilation should take about 10 minutes, depending on the outside temperature and wind. Supplied air must of course be oxygen-rich and free from smoke, exhaust fumes, nitrogen oxides, smog or allergenic pollen.
The Corona respiratory protection still must be taken into account, while the SARS-CoV2 virus continues to be a major health threat!
If possible, a long lunch break (“siesta”) is recommended. A flexible working-time arrangement to shift activities to cooler periods of the day, such as morning or evening hours, might help. Ifpossible, relocate workplaces to cool basements.
If the temperature exceeds +35°C, heavy physical work should be avoided. If it’s unavoidable, then increase work gradually and plan shorter deployments, interrupted by cooling phases. That’s also advised when working on open flames, cooking pots, pans and ovens, or near heat-emitting machines and engines.
If work clothesare required despite heat stress conditions, tryloose garment (e. g. short-sleeved tops, shorts or skirts). The fabrics should be breathable and easy to wear. However, if Personal Protective Equipment (PPE) has to be worn – especially during a pandemic – the body might fail to cool itself. As a result, heat accumulationcould cause cardiovascular risks.
Hats, caps, hoods, headscarves and sunsreen protect against carcinogenic sunlight, which also weakens the immune system. In addition, sunglasses and opaque, light-coloredgarment protects against direct and indirect UV radiation.
Heat protective clothing, cooling vests, misting or air showers provide additional chilling effects. Footbath and arm baths also provide relief, as well as waterspraywater and cooling lotions. Above +30°C, the company must provide free, appropriate beverages (e. g. tap water) for employees.
Especially chronically ill patients and disabled, elderly or under/overweight persons are at high risk, as well as pregnant women. Working in vehicles and cabins or in a standing position is also an increased risk. During rest periods take cool or lukewarm showers, cold baths, wet sheet or gel packs and sufficient sleep can reduce harmful efects.
Evaporative air conditioning, swamp coolers or wet sheets are common, but the relative indoor humidity must not create a moist climate, which leads to additional health risks. Therefore, at +26°C there should be a maximum humidity of 55%, whereas above +35°C this “sultryness limit” equates 33%. Unfortunately, these regulations do not apply to kitchens and greenhouses. However, high humidity also increases the exposure to mould and bacteria, as well as the risk of contactless electric shock due to higher conductivity of the air.
Because ofhigh temperatures and blazing sunshine, you should avoid hot surfaces, as well as handling and storing flammable or hazardous substances. Attention must also be paid to the risks of fire and exploding gases, varnishes, fuel, disinfectants and solvents. During heat and drought it’s also important to prevent bush or forest fires. In addition, there’s an increased risk of carbon dioxide exposure in enclosed spaces, cellars or construction sites. All work in poorly ventilated or airtight enviroments must be considered as risks in a hazard assessment, while appropriate precautions must be taken to provide workers with oxygen.
In offices you should keep distance to photocopiers and laser printers, not only because of particulate matter from air polluting toner, but also due to ozone emissions. Outdoors on ground-level, UV radiation causes high concentrations of this gas, which irritates eyes and mucous membranes, as well as respiratory problems – even in the shade.
When it’s hot and sunny, it’s best to take a lot of breaks, but don’t work overtime!
Inform all colleagues, pay attention to each other and organise yourselves!
Because only together, we can fight the consequences of the industrial climate catastrophe!
Wer bei hohen Temperaturen im Freien oder in Betriebsräumen arbeiten muss, ist auf vielfältige Weise stark belastet. Vor allem angesichts der aufgeheizten Erdatmosphäre durch die industrielle Klimakastrophe mit zunehmenden Hitzewellen und Dürre-Perioden. Der menschliche Körper kann sich durch Verdunstungskälte beim Schwitzen zwar selbst abkühlen, jedoch nur teilweise. Aber verschiedene Maßnahmen können helfen, den Gesundheitsschutz auch am Arbeitsplatz zu stärken:
Dazu gehört zunächst eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme mit mindestens stündlich einem Glas kühlem Wasser oder ungesüßtem Tee (z.B. Minze oder Früchte). Auch kleine Portionen leichter Speisen, wie Obst, Salate oder kalte Suppen, sind empfehlenswert. Doch von Alkohol, eiskalten Limonaden, eiweißreicher Nahrung oder viel Kaffee wird abgeraten. Ein Austrocknen des Körpers führt schnell zu Erschöpfung, Aufmerksamkeitsmangel und Hitzekrämpfen, wodurch sich auch das Risiko eines Arbeits- oder Wegeunfalls erhöht. Auf Dauer führt dieser Flüssigkeitsmangel schließlich zu einem dramatischen Verlust an lebenswichtigen Mineralien, den Elektrolyten. Diese müssen dann als lösliches Pulver oder durch isotonische Getränke ergänzt werden. Behelfsweise nützen auch Fruchtschorlen und salzige Brühe.
Im Notfall
Erweitern sich bei hohen Temperaturen die Blutgefäße, droht ein Hitzekollaps. Anzeichen dafür sind blasse oder trocken gerötete Haut, Erschöpfung, Unruhe, Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen, Erbrechen und Krämpfe. Die Körpertemperatur sollte auf keinen Fall für längere Zeit über 38°C ansteigen, sonst kann schnell ein lebensgefährlicher Hitzschlag entstehen. Dabei schwillt das Gehirn an und das Nervensystem wird dauerhaft geschädigt. Daher muss die betroffene Person in den Schatten gelegt werden, dabei feuchte Tücher auf Kopf, Nacken, Arme und Beine legen, sowie Luft zufächern. Bei Atemnot, Verwirrtheit oder Bewusstlosigkeit die 112 anrufen, notfalls Herzdruckmassage und Beatmung bis der Rettungsdienst kommt.
Vorbeugende Maßnahmen
In allen Betrieben ist ein gesundheitsförderliches Raumklima durch die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) vorgeschrieben. Auch vor hoher Lufttemperatur bzw. Luftfeuchtigkeit, sowie vor ultravioletten Sonnenstrahlen (UV) gelten Schutzbestimmungen. Die Außentemperatur im Schatten sollte stündlich gemessen werden. Je nach Schwere der körperlichen Arbeitsbelastung sind zwischen +12°C und +20°C als Mindesttemperatur für Arbeits- und Sozialräume festgelegt. Diese sollten sich möglichst nicht über +26°C erwärmen, um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden. Ab +30°C werden betriebliche Maßnahmen gegen Hitze verpflichtend, ab +35°C sind diese Räume nicht mehr als Arbeitsstätten geeignet.
Die Fenster und Oberlichter, sowie Glaswände sollten möglichst von außen durch Schatten abgedeckt werden, damit sich die Räume nicht übermäßig erwärmen und Sonnenstrahlen nicht blenden. Dabei helfen Vorhänge, Rollos, Lamellen, Netze, Markisen, Schirme, Vordächer und Bepflanzung, sowie Spezialfolien. Die Räumlichkeiten sollten nachts auskühlen und morgens gelüftet werden. Auch sollte man bei Hitze alle Geräte, die Wärme abgeben, nach Möglichkeit abschalten. Mit Ventilatoren, Gebläsen oder Klimaanlagen kann die Raumtemperatur zusätzlich gesenkt werden.
Doch die Lüftungsanlagen dürfen nicht zu laut sein und die Zugluft darf nicht unzumutbar belasten. Regelmäßiges, kurzes Stoßlüften sollte etwa 10 min dauern, je nach Außentemperatur und Wind. Die zugeführte Atemluft muss natürlich sauerstoffreich sein und nicht durch Rauch, Abgase, Stickoxide, Smog oder allergene Pollen belastet.
Auch auf den Corona-Atemschutz muss weiterhin geachtet werden, denn das SARS-CoV2-Virus ist immernoch eine große Gesundheitsgefahr!
Wenn möglich, wird eine lange Mittagspause („Siesta“) empfohlen. Hilfreich ist dabei eine betriebliche Gleitzeitregelung zur Verlagerung der Tätigkeiten auf kühlere Tagesphasen, wie die Morgen- oder Abendstunden. Auch eine Verlagerung des Arbeitsplatz in weniger erhitze Untergeschosse ist denkbar.
Überschreitet die Temperatur +35°C sollte schwere körperliche Arbeit vermieden werden. Ist diese unvermeidbar, dann sollten eine schrittweise Steigerung und kürzere Einsätze geplant werden, die durch abkühlende Entwärmungsphasen unterbrochen werden. Dies ist auch bei Tätigkeiten an offener Flamme, Kochtöpfen, Pfannen und Öfen, sowie in der Nähe von wärmeabgebenden Maschinen und Motoren ratsam.
Gelten betriebliche Bekleidungsvorschriften, so ist bei starker Wärmebelastung eine Lockerung angebracht (z.B. das Tragen von kurzärmeligen Oberteilen, Shorts oder Röcken). Die Stoffe sollten atmungsaktiv sein und locker getragen werden können. Muss jedoch – vor allem pandemiebedingt – eine Schutz-Ausrüstung getragen werden, kann die Körpertemperatur schlechter gekühlt werden. Dadurch besteht die erhöhte Gefahr eines Hitzestaus mit Herz-Kreislauf-Beschwerden.
Gegen krebserregendes Sonnenlicht, welches auch das Immunsystem schwächt, schützen Hüte, Kappen, Mützen, Kopftücher und Schutzcreme. Ebenso halten Sonnenbrillen und undurchlässige, helle Kleidung die direkte und indirekte UV-Strahlung ab.
Zusätzliche Abkühlung bringen Hitzeschutz-Kleidung, Kühlwesten, Wasserschleier oder Luftduschen. Auch Fuß- und Armbäder verschaffen Linderung, ebenso wie aufgesprühtes Wasser und kühlende Lotions. Ab +30°C muss das Unternehmen der Belegschaft kostenlose, geeignete Getränke (z.B. Leitungswasser) zur Verfügung stellen.
Gesundheitsgefahren bestehen vor allem für chronisch Kranke, Behinderte, ältere Menschen, Unter- oder Übergewichtige, sowie Schwangere. Auch für Menschen, die in Fahrzeugen und Kabinen oder im Stehen arbeiten besteht ein erhöhtes Risiko. In Ruhezeiten kann mit kühlen oder lauwarmen Duschen, Teilbädern, feuchten Umschlägen, Gel-Packs und ausreichend Schlaf die Gesundheitsbelastung vermindert werden.
Oftmals kommen wasserverdunstende Geräte oder nasse Tücher zum Einsatz, doch die relative Luftfeuchtigkeit darf dabei kein schwüles Raumklima entstehen lassen, welches die Gesundheit zusätzlich belastet. Daher sollte im Raum bei +26°C höchstens eine Luftfeuchte von 55% vorkommen, wobei über +35°C diese „Schwülegrenze“ entsprechend bei 33% liegt. Für Küchen und Gewächshäuser gelten diese Vorschriften aber leider nicht. Durch hohe Luftfeuchtigkeit steigt jedoch auch die Belastung durch Schimmel und Bakterien, sowie das Risiko eines kontaktlosen Stromschlags wegen höherer Leitfähigkeit der Luft.
Bei heißen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung gilt auch besondere Vorsicht vor erhitzten Oberflächen, sowie beim Umgang und der Lagerung von entzündlichen Gefahrstoffen. Zudem muss auf die Brandgefahr und das Explosionsrisiko von Gasen, Lacken, Treibstoff, Desinfektions- und Lösungsmittel geachtet werden. Ebenso gilt es, bei Hitze und Trockenheit auch Busch- oder Waldbrände zu verhindern. Hinzu kommt in geschlossenen Räumen, Kellern oder Baustellen ein erhöhtes Risiko von Kohlendioxid-Belastung. Alle Arbeiten in schlecht belüftbaren oder luftdichten Betriebsräume müssen bereits vorher in einer Gefährdungsbeurteilung als Risiken berücksichtigt und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zur Sauerstoff-Versorgung der dort Arbeitenden, umgesetzt werden.
In Büros muss man bei Kopierern und Druckern nicht nur auf die Feinstaub-Belastung durch Toner achten, sondern auch auf Ausstoß von Ozon. Im Freien können UV-Strahlen in Bodennähe zu hoher Konzentration dieses Gases führen, das Augen und Schleimhäute reizt und zu Atembeschwerden führt – sogar im Schatten.
Bei Hitze und Sonne: Am besten viele Pausen machen, aber keine Überstunden!
Informiert alle Kolleg*innen, achtet aufeinander und organisiert euch selbst!
Denn die Folgen der industriellen Klimakatastrophe können wir nur gemeinsam bekämpfen!
Jedes Jahr findet Ende April der Workers‘ Memorial Day statt, der Internationale Gedenktag für die Opfer von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.
Aus diesem Anlass lädt das Anarcho-Syndikalistische Netzwerk Köln zu einem kostenlosen Stadtrundgang am Sa. 30. April ein, der um 18 Uhr am Rudolfplatz beginnt (Treffpunkt: Hahnentor).
Entlang von zehn verschiedenen Stationen geht die Info-Tour bis zur Einsturzstelle an der Severinstraße. An den einzelnen Haltepunkten wird kurz der Zusammenhang mit tödlichen, lebensbedrohlichen und krankmachenden Arbeitsbedingungen erläutert.
Zu den Zwischenstationen entlang des etwa 90 min dauernden Gedenkgangs gehören unter anderem die Rentenversicherung, ein Sanitätshaus, das Gesundheitsamt, ein Corona-Testzentrum, der MDK, die Feuerwehr-Rettungswache und das eingestürzte Stadtarchiv am Waidmarkt. Wer möchte, kann von dort aus gemeinsam zurück zum Neumarkt oder Rudolfplatz gehen.
Corona @ work – Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz in der Pandemie
12.11., 19 Uhr, AZ Köln, Luxemburger Str. 93 (U18: Eifelwall)
In dem Vortrag werden die aktuellen Auswirkungen der SARS-CoV2-Pandemie auf das Arbeitsrecht in Deutschland und den nötigen Gesundheitsschutz allgemein vorgestellt. Anschließend würden wir gerne mit Euch die basisgewerkschaftlichen Möglichkeiten angesichts der anhaltenden Corona-Krise diskutieren.
Bitte kommt geimpft bzw. genesen (2G) und haltet euch an die Hygieneregeln „Abstand, Händedesinfektion, Atemschutz“ (AHA). Vor Ort gibt es zusätzlich die Möglichkeit, freiwillig einen Schnelltest selbst zu machen – Spenden willkommen.
Wenn starke Regengüsse, Sturzbäche oder Überflutungen das Gelände bedrohen, ist das Wichtigste die Evakuierung der Gefährdeten, vor allem Menschen mit (chronischen) Erkrankungen, Behinderungen oder Sprachbarrieren. Diese müssen zuerst informiert und evtl. an sichere Orte begleitet werden. Am besten zuerst an die üblichen Sammelpunkte, im Erdgeschoss oder bei steigendem Pegel auch in höhere Etagen bzw. auf`s Dach. Achtung: Einsturzgefährdete Flachdächer könnten das (Regen-)Gewicht nicht aushalten.
Vorsicht in Untergeschossen, die durch eindringendes Wasser in Abflüssen, Toiletten oder Durchbrüchen geflutet werden können. Dabei können Keller, Tiefgaragen, Aufzüge, Unterführungen oder Baugruben schnell zu tödlichen Fallen werden. Und solange die elektrische Versorgung nicht abgestellt ist, besteht die tödliche Gefahr eines Stromschlags bzw. Herz-Kreislauf-Stillstands oder von Verbrennungen. Daher sollten nasse Bereich erst betreten werden, nachdem die Zuleitungen sicher vom Stromnetz getrennt wurden. Achtung bei Verteilerkästen, z.B. in überfluteten Treppenhäusern oder an Straßen und Wegen, sowie in der Nähe von Umspannwerken/Trafos. Wurden alle Elektrogeräte sicher vom Netz genommen? Wurden alle Gefahrstoffe möglichst wasserdicht verpackt gelagert? Vor allem brennbare, explosionsgefährdete, giftige Materialien (Öl, Benzin, Säure), die ausgespült werden könnten? Sind Motoren oder Gasleitungen gesichert?
Beim Aufräumen und Reinigen:
Die Mindestausrüstung für Arbeiten in feuchter Umgebung sollte für jede Person eigene Gummistiefel (am besten mit Durchtrittschutz), sowie eine Persönliche Schutz-Ausrüstung umfassen. Beispielsweise wasserfeste, stabile Handschuhe aus Nitril oder Latex (nach EN 374/388) mit Baumwoll-Handschuhen darunter. Dabei auf Hygiene und Hautschutz achten! Sowie Atemschutzmasken (FFP2) gegen Staub und Aerosole. Auch sind Schutzbrillen oder Arbeitshelme mit Visier zu empfehlen. Besser auch Stirnlampen.
Da bei Hochwasser-Katastrophen oft Strom- und Wasserversorgung zusammenbrechen, besteht die Gefahr von Krankheiten durch Bakterien, Viren oder Schimmel, die vom verschmutzen Wasser oder Schlamm übertragen werden, sowie durch Kontakt mit Insekten und Nagetieren. Daher besser nur keimfreies oder 10 min abgekochtes Wasser zum Trinken und Kochen verwenden. Für Abwasch und Wäsche besser nur 60 Grad heißes Spülwasser benutzen. Wenn Leute versuchen mit Holz, Kohle oder Gas improvisiert zu kochen bzw. zu heizen, besteht bei mangelnder Be- und Entlüftung in Innenräumen die Gefahr einer tödlichen Vergiftung durch Kohlenmonoxid (CO), sowie Sauerstoffmangel durch hohe Kohlendioxid-Werte (CO2).
Vorsicht beim ungeübten Einsatz von Kettensägen zur Beseitigung von umgekippten Bäumen oder zerstörten Holzbauten. Weshalb besondere Schnittschutz-Kleidung mit Helm getragen und das Umfeld dabei gegen herabstürzende Materialien gesichert werden muss. Auch beim Umgang mit Äxten/Spitzhacken/Hämmern müssen umstehende Personen durch Abstandhalten geschützt und das Werkzeug vorher auf Zuverlässigkeit geprüft werden (Stiel gut befestigt und bruchfest?). Seile und Klettergurte sollten vor dem Einsatz auf Schäden untersucht und nur nach fachlicher Einführung benutzt werden. Nicht vergessen: Pausen machen!
Vorsorge-Maßnahmen:
Besonders gefährdet durch Starkregen sind Gebäude, die in Senken oder an Hängen stehen, sowie an Bächen, Flüssen und Seen. Besonders dort sollten Ersthelfer*innen, Sanitäter*innen und Brandschutz-Helfer*innen zur Evakuierung der Gebäude durch Rettungspläne informiert werden. Wo sind Notausgänge, Fluchtwege, Sammelpunkte, Notrationen/-unterkünfte? Wie läuft die Kommunikation mit Rettungsdiensten oder Technischem Hilfswerk? Gibt es genug Funkgeräte, Radios, Megafone, Sirenen, Notstrom und Pumpen?
Der „Workers‘ Memorial Day“ als internationaler Gedenktag für die Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten steht 2021 wieder unter dem Eindruck der globalen Bedrohung durch die Covid19-Pandemie. Ob am Arbeitsplatz oder auf dem täglichen Weg dorthin – die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 steigt mit wenig Abstandsmöglichkeiten und schlechter Belüftung.
Vor allem schlecht bezahlte Jobs in Einzelhandel und Dienstleistungsunternehmen und natürlich die kaputtgesparten Pflegeberufe stellen eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Lohnabhängigen dar. Auch Erzieher*innen und Lehrpersonal, sowie Arbeiter*innen mit vielen Kontakten im Betrieb (oder zuhause) sind besonders oft von einer Erkrankung an dem tödlichen Atemwegsvirus betroffen.
Während die politischen Stellvertreter*innen alles dafür tun, damit die nationale Wirtschaft vor den dringend benötigen Einschränkungen der Profitmaximierung geschützt wird, regt sich Widerstand u.a. gegen einseitige Ausgangssperren im privaten Bereich. Die internationale Kampagne #ZeroCovid kämpft beispielsweise für einen radikalen Shutdown der Wirtschaft mit solidarischem Finanzausgleich für alle Betroffenen, wie Lohnabhängige, Erwerbslose und Rentner*innen (#CovidAtWork). Aber es stellt sich auch die Frage, ob nicht ein länderübergreifender Generalstreik das Herunterfahren der nicht-lebensnotwendigen Betriebe viel effektiver und vor allem selbstbestimmt realisieren könnte. Continue reading →
Mit kleinen Kundgebungen, öffentlichen Demonstrationen und einem kreativen Online-Programm hat die Kampagne„Zero Covid“am 10.04.2021 einen internationalen, dezentralen Aktionstag auf mehreren Kontinenten durchgeführt. Im deutschsprachigen Raum fanden in zwei Dutzend Städten coronasensible Proteste gegen die andauernde Lockerungspolitik statt, welche zwar individuelle Freiheitsrechte einschränkt, aber die kapitalistische Marktwirtschaft vor teuren Maßnahmen schützt.
„Das Ziel heißt Null Infektionen!
Für einen solidarischen europäischen Shutdown
Nach einem Jahr Pandemie sind wir in ganz Europa in einer äußerst kritischen Situation. Tausende Menschen sterben jeden Tag und noch viel mehr erkranken. Das neue Coronavirus breitet sich rasend schnell aus, von Mutationen noch beschleunigt. Die Maßnahmen der Regierungen reichen nicht aus: Sie verlängern die Pandemie, statt sie zu beenden, und gefährden unser Leben.
Die Strategie, die Pandemie zu kontrollieren, ist gescheitert („flatten the curve“). Sie hat das Leben dauerhaft eingeschränkt und dennoch Millionen Infektionen und Zehntausende Tote gebracht. Wir brauchen jetzt einen radikalen Strategiewechsel: kein kontrolliertes Weiterlaufen der Pandemie, sondern ihre Beendigung. Das Ziel darf nicht in 200, 50 oder 25 Neuinfektionen bestehen – es muss Null sein. Continue reading →
Bei den diesjährigen Bildungswochen im Hambacher Forst, die im September als Teil des Kampfes gegen den Braunkohle-Tagebau stattfanden, hat das ASN Köln wieder selbstorganisierte Workshops angeboten:
Eine theoretische Einführung mit praktischen Tipps und
Erfahrungsaustausch zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und in der
Freizeit. Danach ist ein Rundgang über das Camp geplant mit konkreten
Hinweisen auf mögliche Gefahrensituationen (Werkzeug, Lagerräume,
Küchen, Öfen und Feuerstellen). Alles natürlich auch in Bezug auf eine
hygienische Covid-19-Vorbeugung.
Der kapitalistische Fortschritt ist die zentrale Ursache der aktuellen
Klimakrise, welche die Menschheit aufgrund der globalen Erwärmung zu
bewältigen hat. Offensichtlich ist ein globaler Wandel nötig, aber woher
soll der kommen? Statt staatlicher Förderprogramme für die Industrie
gibt es die anarchosyndikalistische Alternative, in der unabhängige
Basisgewerkschaften für eine öko-sozialistische Zukunft in
selbstverwalteten Betrieben und autonomen Kommunen kämpfen.
Das „Kölner Bündnis für mehr Personal im Gesundheitswesen“ hat am Sa 05.09.2020 eine Protestdemonstration mit hunderten Teilnehmer*innen organisiert. Nach der Auftaktkundgebung am Dom ging es durch’s Kunibertsviertel zum „Institut der Deutschen Wirtschaft“ am Rheinufer. Auch vor dem nahegelegenen Seniorenheim St.Vincenz-Haus wurden Reden gehalten, gegen die (nicht erst seit der Corona-Pandemie) dramatischen Arbeits- und Lebensbedingungen im marktwirtschaftlich und patriarchal geprägten Gesundheitssystem.
Mehrere Alten- und Krankenpfleger*innen, sowie andere Berufsgruppen, aber auch solidarische Gesundheitsinitiativen und betroffene Patient*innen beteiligten sich an der Demonstration, die im Park am Theodor-Heuss-Ring endete. Von dem Motto der Veranstaltung „Das Klatschen auf die Straße tragen! Pflege-Aufstand jetzt!“ konnte zwar nur der erste Teil verwirklicht werden, aber trotzdem könnte dies der Anfang sein für noch weitere, dringend nötige Protestaktionen in dieser gesellschaftlich lebenswichtigen Branche. Continue reading →
Mit mehr als 20 Millionen bestätigten Infektionen und fast 750.000 Toten weltweit ist der Ausbruch der Corona-Seuche immernoch in vollem Gang. Davon befinden sich etwa 65.000 Erkrankte in einem kritischen Zustand, wobei viele Fälle sicherlich garnicht offiziell erfasst werden. In den USA sind mit über fünf Millionen Infizierten die meisten Fälle gemeldet worden. Sehr viele Kranke gibt es auch in Lateinamerika, Indien, Russland und Südafrika.
Seit dem Ausbruch der Pandemie im März 2020 haben sich auch hierzulande rund 220.000 Menschen mit dem Virus angesteckt. Zwar ist der Verlauf in der BRD mit über 9.200 Toten bisher vergleichsweise niedrig, was auch an den Gegenmaßnahmen im monatelangen Lockdown lag. Aber mit etwa 1.000 Neuinfektionen und cirka 6 Toten pro Tag ist die Tendenz in Deutschland wieder leicht steigend.
Mehr als 10.000 Fälle von positiv Gestesten gibt es aktuell in Deutschland, meist in dicht besiedelten Metropolenregionen. Überfüllte Wohnräume, enge Arbeitsplätze und schlechte Sanitärversorgung spielen dabei eine Rolle. Doch um die kapitalistischen Gewinne zu schützen, werden von Politik und Verwaltung derzeit nicht nochmal weiträumig Unternehmen geschlossen. Sondern nur einzelne Einschränkungen in begrenzten Bereichen werden angeordnet. Dass der Schutz von Arbeiter*innen und „Risikogruppen“ im laufenden Geschäftsbetrieb meist nicht berücksichtigt wird, scheint egal zu sein. Streiks dagegen sind eher die Ausnahme.
In Deutschland ist zwar jede Ansteckung nach dem Infektionsschutzgesetz zur Gefahrenabwehr meldepflichtig. Aber in vielen anderen Staaten gibt es keine zuverlässigen Angaben über das wahre Ausmaß der Seuche. Vor allem in den weniger industrialisierten, ärmeren Regionen breitet sich das Virus unkontrolliert aus. Vermutlich sind dort die tatsächlichen Zahlen um ein Vielfaches höher.
Um so wichtiger ist es, die aktuellen Erkenntnisse über diese gefährliche Atemwegserkrankung zu teilen und den Gesundheitsschutz für Alle gemeinsam zu organisieren. Eigenverantwortung und vor allem Rücksichtnahme auf die Gefährdetsten sind daher gelebte Solidarität. Doch statt auf staatlichen Zwang und strenge Überwachung zu vertrauen (oder gar die massiven Gesundheitsgefahren herunterzuspielen) setzen wir auf gegenseitige Hilfe. Durch praktische Unterstützung in der Nachbarschaft und am Arbeitsplatz können die sozialen Kämpfe gegen die Folgen der Seuche gleichberechtigt solidarisch gestärkt werden. Somit lässt sich der rassistischen Ungerechtigkeit und kapitalistischen Ausbeutung in dem vom Kolonialismus geprägten Weltmarkt etwas entgegensetzen. Wobei man leider feststellen muss, dass das Coronavirus die Aufmerksamkeit von der weiterhin sich dramatisch verschlimmernden Klimakatastrophe wieder ablenkt…