Arbeitssicherheit bei Hitze und Sonne

Wer bei hohen Temperaturen im Freien oder in Betriebsräumen arbeiten muss, ist auf vielfältige Weise stark belastet. Vor allem angesichts der aufgeheizten Erdatmosphäre durch die industrielle Klimakastrophe mit zunehmenden Hitzewellen und Dürre-Perioden. Der menschliche Körper kann sich durch Verdunstungskälte beim Schwitzen zwar selbst abkühlen, jedoch nur teilweise. Aber verschiedene Maßnahmen können helfen, den Gesundheitsschutz auch am Arbeitsplatz zu stärken:

Dazu gehört zunächst eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme mit mindestens stündlich einem Glas kühlem Wasser oder ungesüßtem Tee (z.B. Minze oder Früchte). Auch kleine Portionen leichter Speisen, wie Obst, Salate oder kalte Suppen, sind empfehlenswert. Doch von Alkohol, eiskalten Limonaden, eiweißreicher Nahrung oder viel Kaffee wird abgeraten. Ein Austrocknen des Körpers führt schnell zu Erschöpfung, Aufmerksamkeitsmangel und Hitzekrämpfen, wodurch sich auch das Risiko eines Arbeits- oder Wegeunfalls erhöht. Auf Dauer führt dieser Flüssigkeitsmangel schließlich zu einem dramatischen Verlust an lebenswichtigen Mineralien, den Elektrolyten. Diese müssen dann als lösliches Pulver oder durch isotonische Getränke ergänzt werden. Behelfsweise nützen auch Fruchtschorlen und salzige Brühe.

Im Notfall

Erweitern sich bei hohen Temperaturen die Blutgefäße, droht ein Hitzekollaps. Anzeichen dafür sind blasse oder trocken gerötete Haut, Erschöpfung, Unruhe, Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen, Erbrechen und Krämpfe. Die Körpertemperatur sollte auf keinen Fall für längere Zeit über 38°C ansteigen, sonst kann schnell ein lebensgefährlicher Hitzschlag entstehen. Dabei schwillt das Gehirn an und das Nervensystem wird dauerhaft geschädigt. Daher muss die betroffene Person in den Schatten gelegt werden, dabei feuchte Tücher auf Kopf, Nacken, Arme und Beine legen, sowie Luft zufächern. Bei Atemnot, Verwirrtheit oder Bewusstlosigkeit die 112 anrufen, notfalls Herzdruckmassage und Beatmung bis der Rettungsdienst kommt.

Vorbeugende Maßnahmen

In allen Betrieben ist ein gesundheitsförderliches Raumklima durch die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) vorgeschrieben. Auch vor hoher Lufttemperatur bzw. Luftfeuchtigkeit, sowie vor ultravioletten Sonnenstrahlen (UV) gelten Schutzbestimmungen. Die Außentemperatur im Schatten sollte stündlich gemessen werden. Je nach Schwere der körperlichen Arbeitsbelastung sind zwischen +12°C und +20°C als Mindesttemperatur für Arbeits- und Sozialräume festgelegt. Diese sollten sich möglichst nicht über +26°C erwärmen, um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden. Ab +30°C werden betriebliche Maßnahmen gegen Hitze verpflichtend, ab +35°C sind diese Räume nicht mehr als Arbeitsstätten geeignet.

Die Fenster und Oberlichter, sowie Glaswände sollten möglichst von außen durch Schatten abgedeckt werden, damit sich die Räume nicht übermäßig erwärmen und Sonnenstrahlen nicht blenden. Dabei helfen Vorhänge, Rollos, Lamellen, Netze, Markisen, Schirme, Vordächer und Bepflanzung, sowie Spezialfolien. Die Räumlichkeiten sollten nachts auskühlen und morgens gelüftet werden. Auch sollte man bei Hitze alle Geräte, die Wärme abgeben, nach Möglichkeit abschalten. Mit Ventilatoren, Gebläsen oder Klimaanlagen kann die Raumtemperatur zusätzlich gesenkt werden.

Doch die Lüftungsanlagen dürfen nicht zu laut sein und die Zugluft darf nicht unzumutbar belasten. Regelmäßiges, kurzes Stoßlüften sollte etwa 10 min dauern, je nach Außentemperatur und Wind. Die zugeführte Atemluft muss natürlich sauerstoffreich sein und nicht durch Rauch, Abgase, Stickoxide, Smog oder allergene Pollen belastet.

Auch auf den Corona-Atemschutz muss weiterhin geachtet werden, denn das SARS-CoV2-Virus ist immernoch eine große Gesundheitsgefahr!

Wenn möglich, wird eine lange Mittagspause („Siesta“) empfohlen. Hilfreich ist dabei eine betriebliche Gleitzeitregelung zur Verlagerung der Tätigkeiten auf kühlere Tagesphasen, wie die Morgen- oder Abendstunden. Auch eine Verlagerung des Arbeitsplatz in weniger erhitze Untergeschosse ist denkbar.

Überschreitet die Temperatur +35°C sollte schwere körperliche Arbeit vermieden werden. Ist diese unvermeidbar, dann sollten eine schrittweise Steigerung und kürzere Einsätze geplant werden, die durch abkühlende Entwärmungsphasen unterbrochen werden. Dies ist auch bei Tätigkeiten an offener Flamme, Kochtöpfen, Pfannen und Öfen, sowie in der Nähe von wärmeabgebenden Maschinen und Motoren ratsam.

Gelten betriebliche Bekleidungsvorschriften, so ist bei starker Wärmebelastung eine Lockerung angebracht (z.B. das Tragen von kurzärmeligen Oberteilen, Shorts oder Röcken). Die Stoffe sollten atmungsaktiv sein und locker getragen werden können. Muss jedoch – vor allem pandemiebedingt – eine Schutz-Ausrüstung getragen werden, kann die Körpertemperatur schlechter gekühlt werden. Dadurch besteht die erhöhte Gefahr eines Hitzestaus mit Herz-Kreislauf-Beschwerden.

Gegen krebserregendes Sonnenlicht, welches auch das Immunsystem schwächt, schützen Hüte, Kappen, Mützen, Kopftücher und Schutzcreme. Ebenso halten Sonnenbrillen und undurchlässige, helle Kleidung die direkte und indirekte UV-Strahlung ab.

Zusätzliche Abkühlung bringen Hitzeschutz-Kleidung, Kühlwesten, Wasserschleier oder Luftduschen. Auch Fuß- und Armbäder verschaffen Linderung, ebenso wie aufgesprühtes Wasser und kühlende Lotions. Ab +30°C muss das Unternehmen der Belegschaft kostenlose, geeignete Getränke (z.B. Leitungswasser) zur Verfügung stellen.

Gesundheitsgefahren bestehen vor allem für chronisch Kranke, Behinderte, ältere Menschen, Unter- oder Übergewichtige, sowie Schwangere. Auch für Menschen, die in Fahrzeugen und Kabinen oder im Stehen arbeiten besteht ein erhöhtes Risiko. In Ruhezeiten kann mit kühlen oder lauwarmen Duschen, Teilbädern, feuchten Umschlägen, Gel-Packs und ausreichend Schlaf die Gesundheitsbelastung vermindert werden.

Oftmals kommen wasserverdunstende Geräte oder nasse Tücher zum Einsatz, doch die relative Luftfeuchtigkeit darf dabei kein schwüles Raumklima entstehen lassen, welches die Gesundheit zusätzlich belastet. Daher sollte im Raum bei +26°C höchstens eine Luftfeuchte von 55% vorkommen, wobei über +35°C diese „Schwülegrenze“ entsprechend bei 33% liegt. Für Küchen und Gewächshäuser gelten diese Vorschriften aber leider nicht. Durch hohe Luftfeuchtigkeit steigt jedoch auch die Belastung durch Schimmel und Bakterien, sowie das Risiko eines kontaktlosen Stromschlags wegen höherer Leitfähigkeit der Luft.

Bei heißen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung gilt auch besondere Vorsicht vor erhitzten Oberflächen, sowie beim Umgang und der Lagerung von entzündlichen Gefahrstoffen. Zudem muss auf die Brandgefahr und das Explosionsrisiko von Gasen, Lacken, Treibstoff, Desinfektions- und Lösungsmittel geachtet werden. Ebenso gilt es, bei Hitze und Trockenheit auch Busch- oder Waldbrände zu verhindern. Hinzu kommt in geschlossenen Räumen, Kellern oder Baustellen ein erhöhtes Risiko von Kohlendioxid-Belastung. Alle Arbeiten in schlecht belüftbaren oder luftdichten Betriebsräume müssen bereits vorher in einer Gefährdungsbeurteilung als Risiken berücksichtigt und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zur Sauerstoff-Versorgung der dort Arbeitenden, umgesetzt werden.

In Büros muss man bei Kopierern und Druckern nicht nur auf die Feinstaub-Belastung durch Toner achten, sondern auch auf Ausstoß von Ozon. Im Freien können UV-Strahlen in Bodennähe zu hoher Konzentration dieses Gases führen, das Augen und Schleimhäute reizt und zu Atembeschwerden führt – sogar im Schatten.

Bei Hitze und Sonne: Am besten viele Pausen machen, aber keine Überstunden!

Informiert alle Kolleg*innen, achtet aufeinander und organisiert euch selbst!

Denn die Folgen der industriellen Klimakatastrophe können wir nur gemeinsam bekämpfen!

Anarchosyndikalistisches Netzwerk – ASN Köln
 
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