Ausbeutung 4.0 – prekäre Arbeit und Digitalisierung

Wer die zunehmend unsicheren Arbeitsbedingungen täglich am eigenen Leib verspürt, braucht sicher nicht erklärt zu bekommen, dass die sogenannten „Normalarbeitsverhältnisse“ mit jahrzehntelangem Tariflohn und Kündigungsschutz für immer mehr Menschen zu einer Seltenheit geworden sind. Zumal weniger als die Hälfte aller Lohnabhängigen in der Bundesrepublik überhaupt noch von einem Kollektivvertrag vor ungezügelter Ausbeutung geschützt werden. Doch lohnt es sich einmal genauer hinzusehen, was diese „Prekarisierung“ eigentlich ausmacht, um gemeinsam dagegen vorgehen zu können.



Die digitalisierten Arbeitsbedingungen nach der vierten industriellen Revolution bedeuten eine computergesteuerte Automatisierung von Produktion bzw. Logistik mit Robotereinsatz und ständiger Überwachung. Wo Erwerbstätige für ein Unternehmen teurer sind als eine vernetzte Maschine, werden schnell mal tausende Jobs abgeschafft oder ausgelagert. Die zunehmend intensive Wertschöpfung trägt dazu bei, dass die soziale Ungleicheit verstärkt wird, während die Reichen dadurch noch wohlhabender werden. Angesichts dessen kann die führende EU-Wirtschaftsmacht Deutschland nach Jahren des krisenhaften Stillstands wieder ein winziges Wachstum vermelden.

Atypisch – das neue Normal?

Angesichts von fast acht Millionen „atypischen“ Arbeitsverträgen (Befristung, Leiharbeit, Mini-Job, Praktikum, Teilzeit) ist eine unbefristete und sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle für über 20% aller Erwerbstätigen der BRD in unerreichbare Ferne gerückt worden. Bei weiteren 10 %, die als Solo-Selbstständige oft ohne Versicherungsschutz auf dem Markt ihr Glück versuchen, handelt es sich oft um ein verstecktes Abhängigkeitsverhältnis von nur eine*r Auftraggeber*in („Scheinselbständigkeit“). Seit Jahren versuchen Arbeitgeber*innen vermehrt eine verbindliche Anstellung von Arbeitskräften durch lose Werkverträge und „freie Mitarbeit“ zu umgehen. Dadurch versuchen die Vorgesetzten in Wirtschaft und Verwaltung ihre Beiträge zur Sozialversicherung oder andere gesetzliche Rechtsansprüche der Belegschaft zu vermeiden.

In den letzten Jahrzehnten ist angesichts des Abbaus sozialstaatlicher und arbeitsrechtlicher Ansprüche sowie der gezielten Ausweitung des Niedriglohnbereichs eine neue Unterschicht entstanden: das „Prekariat“. Dieser in Deutschland über sechs Millionen Menschen umfassende Teil der Gesellschaft unterscheidet sich jedoch vom historischen Industrieproletariat. Anstelle der sozialdemokratischen Tradition mit zumindest teilweise vorhandenem Bewußtsein für Klassensolidarität und Arbeitskämpfe, sind die Prekarisierten vor allem durch Vereinzelung, Perspektivlosigkeit und Konsumorientierung geprägt. Von der Sozialwissenschaft werden neben den „abgehängten Modernisierungsverlierer*innen“ auch „autoritätsorientierte Geringqualifizierte“ sowie „selbstgenügsame Traditionalisten“ zum Prekariat gezählt. Sie alle verbindet eine ungesicherte Lebensperspektive in finanzieller Not, woraus meist ein gesellschaftlicher Abstieg mit schlechten Aussichten folgt, vor allem für junge Berufsanfänger*innen.

Gemeinsam einsam

Dabei verschärft die Einführung von massenhaftem „Crowdworking“ in digitalen „Click Jobs“, welche über unverbindliche Internet-Plattformen vermittelt werden, die soziale Unsicherheit und finanzielle Notlage der prekär Erwerbstätigen. Angelockt von flexibelen Auftragsangeboten begeben sich hundertausende, vor allem junge oder migrantische Kolleg*innen in die vertragslose Niedriglohnfalle von Online-Vermittlungsportalen der „Gig Economy“. Manche stellen als Kurierfahrer*innen sogar ihre Privatfahrzeuge für Kunden der „Sharing-Economy“ zur Verfügung. Diese Unternehmen, wie Deliveroo, Lieferando oder Uber, verlangen jedoch für diese Auftragsweiterleitung bis zu 20% Vermittlungsgebühren. Andere Klick-Arbeiter*innen bearbeiten nebenberuflich in hochqualifizierten Jobs für nur 100 bis 500 Euro/Monat digitale Texte oder Fotos über Portale wie Clickworker oder Amazon Mechanical Turk.

Bei diesem „Crowdsourcing“ werden viele Kleinstaufgaben in einem Bearbeitungspool für Werbetexte, Produktwertung, Recherche, Sortierung, Kodierung, Design oder Übersetzung an eine dezentrale Masse von Internet-Arbeiter*innen vergeben. Dieses „Microtasking“ entsteht durch eine rationalisierte Zerlegung eines Großauftrages in eine Vielzahl medienübergreifender Teilaufgaben. Dabei wirkt die Entfremdung von der eigenen Arbeitskraft noch größer als bei der fordistisch zerlegten Fließbandarbeit im Industriebetrieb mit ihren stregen Zeit- und Ortsvorgaben (Taylorismus). Die weltweit verteilten Klick-Arbeiter*innen produzieren meist zuhause oder unterwegs an ihren digitalen Endgeräten sogar nach „Feierabend“. Das von ihnen mitentwickelte Gesamtprodukt, für das sie als „Selbständige“ oft fast sittenwidrige Dumpinglöhne erhalten, kennen sie teilweise überhaupt nicht oder werden es niemals wirklich zu Gesicht bekommen.

Hinzu kommt, dass weltweit fast 20 Millionen solcher Massen-Arbeiter*innen in ständiger Bewertungskonkurrenz zueinander stehen und die anderen, ebenfalls mit Kleinstaufträgen beauftragten Tagelöhner*innen oft garnicht kennenlernen. Denn sie haben nur als einzelne Auftragnehmer*innen über Internet bzw. Telefon Kontakt mit dem Unternehmen oder dessen Online-Speicherplatz (Cloud Computing). Wer Pech hat, bekommt für eine kreative Akkordleistung jedoch garnicht das zuvor versprochene Preisgeld, sondern geht mehrfach leer aus, während die tollen Ideen einfach vom Unternehmen weiterentwickelt werden. So wandelt sich der anfängliche Spass an der flexibelen Unabhängigkeit schnell in Frust über mangelhaften Daten- und Urheberschutz, algorithmische Ungleichbehandlung und saisonale Auftragsflauten – vom fehlenden Schutz durch Arbeitsrecht oder Sozialversicherung mal ganz abgesehen. Dabei ist es nur eine Frage der Zeit, wann diese heute noch von Menschen erledigten Denkaufgaben von „Künstlicher Intelligenz“ mittels Data-Mining, SocialBots oder Bild- und Spracherkennung maschinell übernommen werden.

Prekär ohne Ende

Die über acht Millionen atypischen Arbeitsverhältnisse in Deutschland entstehen zudem aus unterschiedlichen Interessenlagen: Nicht alle Leute sind projektbezogene Honorarkräfte mit kreativ zusammengepuzzelter „Patchwork-Biografie“ ohne soziale Verpflichtungen. Viele müssen zum Beispiel in Teilzeit arbeiten, da sie als Alleinstehende auch viel Zeit benötigen, um Kinder oder Pflegebedürftige angemessen versorgen zu müssen. Dies betrifft leider vor allem immernoch Frauen*, denen in einer patriarchal geprägten Gesellschaft die dringend nötige, aber vom Erwerbseinkommen als „wertlos“ abgespaltene Sorgearbeit unentlohnt aufgebürdet wird.

Zudem ist es auch nach Ablauf einer Eltern- oder Pflegezeit vielen Arbeiter*innen nicht möglich, wieder problemlos ihre Wochenstunden auf Vollzeit anzuheben, um ein entprechend höheres Einkommen zu erlangen. Das tarifgesicherte Familienmodell eines „alleinernährenden“ Vaters ist teilweise durch neue Geschlechterrollen und andere Lebensmodelle abgelöst worden. Sinkende Einkommen und wechselnde Arbeitszeiten zwingen daher oft alle leistungsfähigen Haushaltsmitglieder zur Erwerbstätigkeit, teilweise auch in mehreren Jobs. Dabei bleibt die reproduktive Fürsorge-Arbeit jedoch weiterhin mehrheitlich an weiblichen* Personen hängen, die zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit noch als unbezahlte Haushaltshilfe für Betreuung, Pflege, Einkauf und Sauberkeit sorgen sollen.

Da bereits in der wirtschaftsliberalen und wertkonservativen Wende der 1980er-Jahre (Thatcherismus) auch zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse eingeführt wurden, wurden einjährige Kettenverträge als scheinbar unendliche Probezeit ohne Übernahmeanspruch durchgesetzt. Solche Vereinbarungen könnten zwar nach dem „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ (TzBfG) in ein geregeltes Vertragverhältnis umgewandelt werden. Dies ist aber wegen der zahlreichen Ausnahmeregelungen höchst anspruchvoll und müsste im Streitfall gerichtlich erkämpft werden, was daher eher die Ausnahme sein dürfte.

Schon etwa die Hälfte aller Neuverträge ist heute zeitlich begrenzt und nicht mal jeder zweite davon wird später mal entfristet. Vor allem in Sozialberufen und im Bildungsbereich erzwingen die privaten, kirchlichen und öffentlichen Unternehmen damit die treue Unterwürfigkeit ihres verunsicherten Personals. Viele austauschbare Hilfskräfte scheuen leider den offenen Konflikt mit dem Management, weshalb sie aus Angst vor einer Entlassung keine Verbesserungen fordern und dabei auch auf früher hart erkämpfte Ansprüche verzichten. Auch die Drohung mit einer Produktionsverlagerung in Niedriglohn-Standorte verstärkt schnell die dauernde Sorge um den eigenen Arbeitsplatz.

Mini-Löhne

Unter dem Einfluss von neoliberalen Think-Tanks, wie der „Bertelsmann-Stiftung“, führte eine rot-grüne Bundesregierung ab 2002 die berüchtigte Arbeitsmarkt-Reform durch die „Hartz-Gesetze“ ein. Dadurch wurden Millionen von Arbeitslosengeld-Empfänger*innen durch meist sinnlose Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen gejagt. Mit Hilfe von aufgezwungenen „Ein-Euro-Jobs“, den „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (MAE) wurde geschickt die übliche Tarifbindung unterlaufen und der Niedriglohnbereich massiv ausgeweitet. Seit der Einführung von geringfügigen „Mini-Jobs“ darf nun bis zur Einkommengrenze von 450 Euro/Monat (oder weniger als 70 Tage/Jahr) gearbeitet werden, ohne dass es zu einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung kommt. In der darüber hinausgehenden „Gleitzone“ bis 850 Euro/Monat werden die Lohnnebenkosten nur anteilig erhoben. Immerhin gilt auch für Mini-Jobs der gesetzliche Mindestlohn bzw. allgemeinverbindliche Tarifentgelte.

Kaum bekannt ist jedoch, dass jede „Geringfügigige Beschäftigtigung“ (GfB) bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung 
bzw. bei den Krankenkassen gemeldet werden muss. Und 
entsprechend der wöchentlichen Arbeittage liegt ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Urlaub, Krankheit und Mutterschutz sowie an Feiertagen vor. Solche Rechte gegenüber den Arbeitgeber*innen aber durchzusetzen, wird ohne gewerkschaftliche Organisierung nur sehr wenigen prekär Arbeitenden individuell möglich sein.

Durch verschiedene Arbeitsmarktreformen ist also hierzulande eine staatlich geförderte Masse von schlechtbezahlten und oft bis um Umfallen ausgebeuteten Arbeiter*innen entstanden. Dieser Niedriglohndruck dient den Unternehmen dazu, bei steigender Nachfrage schnell und unverbindlich Leute einzustellen, um sie bei Auftragsrückgang einfacher wieder loszuwerden. Vor allem in der Produktion und Montage von Computern oder Elektrogeräten wird dieses Beschäftigungsmodell als „Atmende Fabrik“ propagiert. Dadurch soll der Eindruck vermittelt werden, die prekären Arbeiter*innen würden von einem organischen Industriekörper wie der Rohstoff Luft im Rhythmus der absatzorientierten Produktion ungehindert von Kündigungsschutz oder Sozialauswahl eingesaugt und wieder ausgestoßen werden. So wird der marktliberale Traum vom „Heuern und Feuern“ beschönigt, bei dem ohne Rücksicht auf Arbeitsrechte nach Bedarf unbenötigte Stellen einfach wieder abgebaut werden.

Überlassen und entsendet

Einer derartigen Flexibilisierung des Arbeitsmarktes dienen auch die grenzüberschreitende Beschäftigung von jährlich über 500.000 Arbeiter*innen vor allem aus Süd- und Osteuropa, ermöglicht durch die EU-Entsenderichtline von 1996, sowie die rund eine Million Leiharbeiter*innen durch „Arbeitnehmerüberlassung“ (AÜG). Eine dauerhafte Übernahme der sogenannten „Zeitarbeiter*innen“ in Festanstellung, die beispielsweise nach 18 Monaten am selben Arbeitsplatz im Entleihbetrieb (wie nach dreimaliger Verlängerung einer Befristung) laut der „Reform“ von 2017 eigentlich möglich wäre, bleibt jedoch leider die seltene Ausnahme. Dies ist von den meisten Unternehmen auch garnicht gewünscht und zudem verhindern DGB-Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen einen Anspruch auf Gleichbezahlung (Equal Pay) bis zu 15 Monate lang. Durch dauernden Austausch von Leiharbeiter*innen umgehen die Firmen spielend gesetzliche Regelungen und besetzen Arbeitspätze komplett mit wechselndem Personal auch über die vorgeschreibene Höchstdauer hinweg. Der Einsatz im Entleihbetrieb dauert daher in etwa drei Viertel aller Fälle weniger als 9 Monate.

Einige hochspezialisierte Fachkräfte, die freiwillig ihre Arbeitskraft für zwei Firmen (Ver- und Entleihbetriebe) zur Verfügung stellen, bekommen dafür zwar gelegentlich deutlich mehr Lohn als ihre festangestellten Kolleg*innen. Doch die bevorzugte Marktstellung von Ingenieur*innen und Pflegefachkräften sollte nicht darüber hinwegtäuschen, wie schlecht die Arbeitsbedingungen und damit die sozialen Lebensumstände für die überwiegend geringqualifizierten Hilfskräfte in der Zeitarbeit sind. Für sie gilt aktuell ein Mindestlohn von 9,23 Euro/Stunde im Westen bzw. 8,91 Euro/Stunde im Osten. Zumal in den meist 3 Monate dauernden Einsätzen im Durchschnitt nur etwas mehr als die Hälfte wie der Stammbelegschaft gezahlt wird und den nur vorübergehend tätigen Kolleg*innen oftmals grundlegende Arbeitsrechte und Betriebssicherheit vorenthalten werden.

Hinzu kommt die häufig wechselnde Eingruppierung in Lohnstufen und eine willkürliche Zahlung von Verpflegungszuschüssen. In manchen Fällen werden Leiharbeiter*innen auch durch ihre abweichende Berufskleidung erkennbar gemacht und teilweise von der Stammbelegschaft als Niedriglohn-Konkurrenz diskriminiert. Außerdem wird ihnen von den Unternehmen nur sehr selten eine angemessene fort- oder weiterbildende Qualifizierungsmaßnahme ermöglicht, da lediglich kurze Einarbeitungsphasen in die Hilfstätigkeiten als erforderlich angesehen werden. Die Leiharbeit besteht oftmals aus weisungsgebundenen und eintönigen, aber körperlich oder gesundheitlich stark belastenden Tätigkeiten.

Doch selbst in einem „Normalarbeitsverhältnis“ ist in vielen Branchen angesichts von Befristung, Teilzeit, Niedrigöhnen und anderen „atypischen Beschäftigungen“ eine feste Anstellung mit stabilem Tarifsystem nicht mehr garantiert, da nur noch die Hälfte aller Neuverträge durch ein kollektives Abkommen geregelt werden. Vom Bundesarbeitsministerium werden gelegentlich einige Branchenabkommen gemeinsam mit Unternehmensverbänden und Gewerkschaftsbürokratie als allgemeinverbindlich erklärt. Solche Löhne liegen teilweise sogar unter dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro/Stunde. Die rechtliche Grenze zum „Lohnwucher“ bei Entgelten ab einem Drittel unterhalb des sozio-kulturellen Existenzminimums (Regelbedarf) von aktuell 409 Euro/Monat wird dabei jedoch nicht überschritten.

Allerdings ist es mehr als fraglich, ob z.B. im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung oder in der Pflegebranche die gesetzlichen Lohnuntergrenzen in der Praxis auch für alle Arbeitsmigrant*innen nach dem „Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ (AEntG) eingehalten werden. Diese grenzüberschreitenden Vertragsverhältnisse innerhalb der Europäischen Union, die bisher Auslandseinsätze zu heimischen Niedriglöhnen von ca. 50% ermöglichte, sollen durch eine geplante EU-Reform künftig befristet und teilweise rechtlich gleichgestellt werden. Eine Ausnahme soll vor allem für das hart umkämpfte Transportgewerbe gelten.

Nicht unter einen allgemeinverbindlichen Branchentarif fallen ohnehin die „irregulären“ Arbeitsverhältnisse, die als Teil der rechtlosen Schattenwirtschaft in der Regel mündlich vereinbart und bar bezahlt werden. Auch unterliegen die Fürsorge- und Reinigungsarbeiten im Privathaushalt von Auftraggeber*innen kaum einer staatlichen Kontrolle. Das ermöglicht sowohl ausbeuterische Löhne, ungeregelte Freizeit und ständige Erreichbarkeit als tyrannische Bevormundung und sexualisierte Gewalt gegenüber den mehrheitlich weiblichen bzw. migrantischen Kolleg*innen.

Geschlecht und Herkunft entscheiden

Dass die sozialen Geschlechterrollen auch beim Einkommen diskriminierende Unterschiede begründen, ist leider noch immer patriarchale Realität. Rund ein Drittel aller weiblichen Erwerbstätigen wird mit niedrigeren Stundenlöhnen von unter 10 Euro abgespeist. Durchschnittlich verdienen weibliche Personen etwa ein Fünftel weniger als ihre männlichen Kollegen. Den älteren Frauen* fehlt sogar ein Viertel des Lohns und ihre Rente ist mehr als die Hälfte niedriger. Etwa jede zweite Erwerbstätige* ist durch Beruf und familiäre Fürsorgepflicht doppelt belastet, was nicht nur organisatorische Herausforderungen bedeutet, sondern oft auch emotionalen und seelischen Leistungsdruck mit sich bringt. Jede dritte Frau* arbeitet daher in Teilzeit – mit allen negativen Folgen für Einkommen und Altervorsorge.

Doch nicht nur aufgrund des gesellschaftlich zugewiesenen Geschlechts werden Menschen schlechter gestellt, auch nach Herkunft bzw. Wohnort wird unterschiedlich bezahlt. Vor allem in den nord-östlichen Teilen Deutschlands arbeiten etwa doppelt so viel Leute zu Niedriglöhnen, wie in den High-Tech-Regionen im Westen oder Süden der Republik. Dahingegen sind die Stadtbewohner*innen in Berlin oder dem Ruhrgebiet jedoch eher von zunehmender Verarmung betroffen als Bewohner*innen der traditionell einkommensschwachen Agrarregionen Europas. Etwa 13 Millionen Menschen fallen hierzulande bereits unter die Armutsgrenze, welche unabhängig vom regionalen Preisniveau momentan bei einem Nettoeinkommen von rund 940 Euro/Monat für Alleinstehende liegt; für Paare mit zwei Kindern gelten entsprechend fast 2.000 Euro/Monat.

Vielen Männern* aus dem abgehängten Prekariat bleibt dabei angesichts ungleicher Bildungsmöglichkeiten und automatisiertem Stellenabbau scheinbar nur die Wahl zwischen einer Hilfsarbeit in Produktion und Logistik, dem wachsenden Sicherheitsgewerbe oder einem Auskommen durch Kleinkriminalität. Gleichzeitig liegen die Niedriglöhne auf dem Bau, in Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie oft in der Grauzone von illegaler Beschäftigung und rassistisch motivierter Lohnprellerei. Verzweigte Systeme von Sub-Unternehmen und Briefkastenfirmen in Steueroasen erleichtern die Verantwortungskosigkeit von Arbeitgeber*innen und verhindern bewusst einen Kampf um ausstehende Löhne, da sie bei Arbeitskämpfen schnell wieder aufgelöst oder insolvent gemeldet werden können.

Einige Frauen* hingegen sehen anstatt der familiären „haushaltsnahen Dienstleistungen“ lieber in einer selbstgewählten Professionalisierung von Sexarbeit einen Weg aus Armut und Doppelbelastung. Doch die soziale und gesetzliche Diskriminierung von Sexarbeiter*innen macht ihnen das Erwerbsleben unnötig schwer und verhindert eine offene Auseinandersetzung um bessere Arbeitsbedingungen in der Branche. Um so erfreulicher ist es, dass sich bundesweite und internationale Netzwerke von selbstorganisierten Arbeiter*innen gründen, die gemeinsam für ihre Rechte kämpfen und gleichberechtigte Solidarität einfordern.

Arbeitslos und Spaß dabei?

In Zeiten von digitaler Produktion und computergesteuerten Roboter-Fabriken gibt es für das traditionelle Industrieproletariat, welches sich unter dem staatstragenden und unternehmensfreundlichen Einfluss der Sozialdemokratie ohnehin längst ins politische Abseits gestellt hat, immer weniger branchentypische Erwerbsmöglichkeiten. Und damit bleiben kaum noch Gestaltungswege der reformistischen „Mitbestimmung“ als Teil des Managements übrig, weshalb die zentralistischen Gewerkschaftsverbänden massenhaft Mitglieder verlieren. Doch um gemeinsam am Arbeitsplatz ein menschenwürdiges Leben für Alle zu erkämpfen benötigt es keinen monströsen Bürokratieapparat mit freigestellten Funktionär*innen, die sich nur alle paar Jahre vor den Betriebsratswahlen mal bei der Mitgliederbasis blicken lassen.

Aber nicht alle haben oder bekommen überhaupt noch einen Arbeitsplatz, selbst wenn sie sich noch so dafür einsetzen, denn es sind zur Zeit nur 750.000 freie Stellen gemeldet. Daher stehen den 41 Millionen Erwerbstätigen im Land momentan 2,5 Millionen freigesetzte Arbeitslose als „industrielle Reserve“ gegenüber. Und etwa eine Million „erwerbstätige ALG II-Bezieher“ stocken dabei ihr dürftiges Arbeitslosengeld mit Zusatzeinkünften von durchschnittlich 100 Euro auf. Die Unternehmen erhalten über diesen vom staatlichen Jobcenter (ARGE) gezahlten „Kombilohn“ praktisch mit Steuergeldern finanzierte Fördermittel, was ein allgemeines Absinken des Lohnniveaus zur Folge hat.

Bemerkenswert ist, dass auch etwa ein Drittel der rund eine Million Leiharbeiter*innen zusätzlich als „Aufstocker*innen“ von Leistungen des Jobcenters angewiesen sind. Bei solchen Menschen, die trotz Berufstätigkeit auf Förderleistungen angewiesen sind, spricht mach auch von „Erwerbsarmut“ (Working poor). Zudem wirken sich solche ärmlichen Lebensumstände langfristig auch auf weitere Haushaltsmitglieder, wie Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, höchst negativ aus.

Technik-Stress

Die ständige Verunsicherung der „atypisch Beschäftigten“ durch bedrohliche Arbeitsverhältnisse kann zudem körperlich und seelisch angreifbar bzw. krank machen. Durch gesteigerte Leistungsanforderungen, Termindruck und Arbeitsverdichtung wird dieser Stress unerträglich gemacht. Die Einführung und Weiterentwicklung von virtuellen Technologien fordert vielen Erwerbstätigen ein ständig neues Einarbeiten in rasant veränderte Kommunikations- und Organisationsformen ab. Das Management weiß solche Herausforderungen auch als Bewertungsmaßstab (Assessment) und Qualifizierungsaufgabe für sich zu nutzen. Das Kontrollsystem der ständigen Bewertungen (feedback) von Arbeitenden und Konsument*innen steigert die optimale Ausbeutung, beschleunigt die Automatisierung und lenkt den Kapitalfluss in Richtung Unternehmensgewinne.

Vor allem durch die zunehmende Verbreitung von GPS-Smartphones und tragbaren Bewegungssensoren (Tracker) wird der Datenschutz massiv unterlaufen. Anstatt angeblich der Sicherheit und Gesundheit zu dienen geht es den Firmen darum, die (Re-)Produktion noch einträglicher zu verbessern. Immer mehr individuelle Gesundheitsdaten werden ungefragt erfasst und aufgezeichnet, obwohl sie (wie das eigene Bild auf einer Überwachungskamera) eigentlich durch grundlegende Persönlichkeitrechte geschützt sein sollten.

Erstmalig legt bereits eine Firma im US-Bundesstaat Wisconsin ihren Mitarbeiter*innen nahe, dass sie sich einen reiskorngroßen Funkchip implantieren lassen, um die persönlichen Zugangskontrollen an Türen, Computern, Telefonen, Maschinen und Bezahlsystemen zu vereinfachen. Dabei wird ein induktionsfähiger RFID-Sender in die Hand gepflanzt, der durch Nahfeld-Kommunikation (NFC) ausgelesen werden kann. Dieses Verfahren ist bereits verbreitet bei bargeld- und kontaktlosen Bezahlvorgängen, die ohne Fingerabdruck oder PIN-Code die Eigentümer*innen identifizieren sollen. Hochauflösende Kameras in mobilen Geräten, die durch das Scannen des Auges eine Person zuverlässiger bestimmen können als mit herkömmlicher Gesichtserkennung, sind der nächste Schritt zur perfekten technischen Kontrolle. In einigen Industriebranchen werden bereits komplette Betriebsabläufe durch „Künstliche Realität“ (Virtual Reality) und computergesteuerte „Erweiterte Wahrnehmung“ (Augmented Reality) gesteuert.

Doch kaum jemand protestiert gegen die schleichende Einführung der totalen Durchleuchtung und Erfassung am Arbeitsplatz oder in der – davon kaum noch abgrenzbaren – „Freizeit“. Denn bei digitaler Verweigerung drohen oft Strafmaßnahmen, finanzielle Herabstufung, systematische Ausgrenzung und bei Kündigung letztlich der Verlust des Erwerbseinkommens. Vor allem ältere und geringqualifizierte, aber auch nicht-muttersprachliche Kolleg*innen werden durch eine diskriminierende Bewertung ihrer technischen Anpassungsfähigkeit schneller als „Minderleister“ (Low-performer) aussortiert und gemobbt. Befristete Arbeitsverträge sind dann den Unternehmen hilfreich, um sie ohne Kündigungsschutz oder Abfindung wieder loszuwerden, auch ohne verhaltensbedingte Fehlerquoten vor einem Arbeitsgericht nachweisen zu können.

Tafeln statt Tariflohn

Es ist bekannt, dass ein Zusammenhang besteht von prekären Arbeitsverhältnissen und zunehmender Altersarmut, denn die rund 25 Millionen Rentner*innen (ab einem Lebensalter von 65 bis 67 Jahren) bekommen nur entsprechend ihrer eingezahlten Beiträge die Leistungen aus der staatlichen Altersversicherung. Im Durchschnitt belaufen sich diese Bezüge auf etwa 1.400 Euro/Monat, was meist weniger als die Hälfte des früheren Einkommens ausmacht. Wer davon die steigenden Lebenshaltungskosten nicht bezahlen kann, muss bei der Gemeinde notgedrungen „Sozialhilfe“ (SGB XII) beantragen. Zur Zeit bekommt rund eine Million Menschen die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (SGB XII).

Im Sommer 2017 hatte die Große Koalition aus SPD und CDU mit einer weiteren „Rentenreform“ die Umverteilung der betrieblichen Alterssicherung (BetrRSG) zugunsten der Versicherungswirtschaft begonnen. Wie bereits bei der umstrittenen „Riester-Rente“ wird nun die Finanzierungslast für die Vorsorge den Arbeiter*innen aufgebürdet. Denn schon durch das „Altersvermögensgesetz“ (AVmG) von 2001 hatte sich die rot-grüne Bundesregierung von der umlagefinanzierten Beitragsanpassung zugunsten einer kapitalgedeckten Altersvorsorge verabschiedet. Diese bringt nicht nur ein Anlagerisiko mit sich, sondern fördert die Altersarmut wegen der weiter sinkenden Kaufkraft bei steigenden Preisen. Man müsste zudem als Gutverdiener*in jahrzehntelang in die Riester-Rente einzahlen, um erst im Alter von etwa 90 Jahren von den staatlichen Zuschüssen zu dieser privaten Vorsorge zu profitieren.

Zusätzlich besteht die Absicht der Politik, die Rentenansprüche weiter zu senken und die Lohnabhängigen zu drängen, mit ihrem Erwerbseinkommen noch eine schlecht verzinste Altersversicherung abzuschließen. Ob dies für ein menschenwürdiges Auskommen im Bedarfsfall reichen wird, bleibt angesichts aller Abzüge und Preissteigerungen mehr als ungewiss. Dabei müssen schon jetzt rund eine Million Rentner*innen nebenbei in Mini-Jobs arbeiten, um angesichts zunehmender Altersarmut über die Runden zu kommen. Gleichzeitig fordern die Arbeitgeberverbände über ihr Kölner „Institut der deutschen Wirtschaft“ die Anhebung des Renteneintritts auf 70 Jahre, um die beitragspflichtige Erwerbstätgkeit zu verlängern.

Aber nicht alle halten das Arbeitsleben bis zur Rente durch, daher erhalten momentan über 370.000 anspruchsberechtigte Nicht-Erwerbsfähige, wie pflegebedürftige und beeinträchtigte Menschen, eine „Hilfe zum Lebensunterhalt“ (SGB XII). Doch all diese sozialstaatlichen Leistungen decken gerade mal den niedrigsten Lebensbedarf ab. Wer nicht nur gerade mal überleben will, sondern ein menschenwürdiges Auskommen haben möchte, muss die Arbeiskraft zu Markte tragen und für die Unternehmen satte Profite erwirtschaften. Daher sind fast 80 % der Menschen in der BRD unzufrieden mit der zunehmenden sozialen Ungleichheit, die hierzulande ja noch extremer ist als in anderen europäischen Ländern. Doch es ist verwunderlich, dass es kaum Protest gegen diese verschärfte Umverteilung von Unten nach Oben gibt. Stillschweigend wächst derweil die Zahl der karitativen Suppenküchen mit großzügigen Firmenspenden und ehrenamtlichen Lebensmittelausgaben für Bedürftige, wie Alleinerziehende, Großfamilien und Rentner*innen.

Streik statt Standort?

Diese bereits 1997 vom französischen Soziologen Pierre Bordieu als „Flexploitation“ erkannte Verknüpfung von Flexibilisierung und Ausbeutung, hat durch die neoliberale Ideologie einer ungehemmten Marktmacht den weltweiten Vormarsch des Raubbau-Kapitalismus zur Folge. Milliarden Menschen leiden darunten, dass ihnen keine Möglichkeit bleibt, um mit kleinbäuerlicher Landwirtschaft für ihr Auskommen zu sorgen, während sie als Erwerbsabhängige bei stets sinkendem Wert ihrer Arbeitskraft vom krisengeplagten Weltmarkt abhängig sind. Doch zu gesellschaftlichem Protest oder Arbeitskämpfen gegen solchen prekäre Bedingungen kommt es hierzulande nur selten. Denn am Arbeitsplatz herrscht meist der korporatistische „Burgfrieden“ eines Bündnisses zwischen stellvertreterischer Gewerkschaftsführung und autoritärer Betriebsleitung.

Doch oft sind die Arbeiter*innen garnicht gewerkschaftlich organisiert, weshalb sie als stumme Einzelne dem leistungsorientierten Anpassungsdruck zu unbezahlten Überstunden und verschleppten Krankheiten ausgesetzt bleiben. Aus solcher Hilflosigkeit heraus könnten die Basisaktivist*innen jedoch gemeinsam mit kämpferischen Kolleg*innen durch aufklärende Gespräche, Bildungveranstaltungen und solidarische Organisierung für gegenseitige Hilfe eine neue Handlungsfähigkeit entwickeln. Statt Cyber-Mobbing untereinander und bürokratischer Stellvertretung durch die Gewerkschaftszentralen bleibt die gegenseitige Hilfe über den Arbeitsplatz hinaus die wichtigste Aufgabe von engagierten Aktvist*innen, Betriebs- und Stadtteilgruppen oder alternativen Basisinitiativen. Der Aufbau einer gleichberechtigten sozialen Infrastruktur und eines nachhaltig ökologischen Wirtschaftens in Betrieb und Haushalt sollte dabei im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Praxis stehen.

Alle Basisaktivist*innen stehen vor der Herausforderung, gleichzeitig die (auch digitale) Vernetzung widerständischer Strukturen auszubauen und dabei einen kritischen Diskussionsprozess zu verbreitern, wie eine lebenswerte Zukunft für Alle gestaltet werden kann. Dabei gilt es die medial vermittelte Vorherrschaft von untertäniger Staatshörigkeit und kapitalistischer Heilserwartung zu durchbrechen, aber gleichzeitig alle diskriminierenden Ausgrenzungsmechanismen selbst zu reflektieren.

Jede Form von Ausbeutung und Unterdrückung in dieser auf lokale Standorte festgelegten, aber global handelnden Marktwirtschaft, muss offen kritisiert und bekämpft werden. Jenseits geschlechtlicher, kultureller und nationaler Grenzen wird so das kollektive Ziel einer freiheitlich orientierten, selbstorganisierten Bewegung von Erwerbsabhängigen erkennbar. Nur so können wir lernen, diese menschen- und naturzerstörende Wachstumsmaschine entlang ihrer geregelten Produktionsketten gemeinsam zu behindern, vielleicht einen Moment lang anzuhalten, um zu lernen sie eines Tages zu überwinden und abzuschaffen.

Georgo Akratis (Okt. 2017),
Anarchosyndikalistisches Netzwerk – Köln

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* Mit diesem Sternchen werden (als lesefreundliche Variante des Gender_Gap) alle Menschen bezeichnet, die ihr soziales Geschlecht jenseits von „männlich“ und „weiblich“ als trans-, queer-, inter- oder a-sexuelle Personen verstehen.

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