Kundgebung gegen Polizeigewalt (2.7.)

Das ASN Köln unterstützt den Aufruf der Sozialistischen Selbsthilfe Köln zu einer Kundgebung gegen Polizeigewalt am Freitag 02. Juli 2021 ab 18 Uhr vor der Polizeiwache Köln-Ehrenfeld (Venloer Straße 354, Nähe Bhf./Gürtel):

„Vorsicht!
Die folgenden Schilderungen beschreiben Gewaltakte durch die Polizei, die bei Opfern von Gewalt Traumata wieder aufleben lassen können.

In der Nacht von Samstag, den 5. Juni auf Sonntag überfiel die Kölner Polizei den SSK-Ehrenfeld, zerrte einen Bewohner und Kollegen, der auch Vereinsmitglied ist, vom Grundstück des SSK und brachte ihn gewaltsam zu Boden. Bevor sie ihn fesselten, misshandelten sie ihn, traten und schlugen ihn und brachen ihm dabei den einen Arm auf Höhe des Ellbogens und verletzten die Hand des anderen Arms.

Daraufhin verfrachteten sie ihn in ein Polizeifahrzeug, fuhren davon, um kurze Zeit später wieder anzuhalten. In einer völlig unbelebten Gasse in Ehrenfeld wartete ein weiteres Polizeifahrzeug auf sie, und es folgten weitere Misshandlungen im Polizeiwagen. Polizisten rammten mehrfach dem auf dem Rücksitz sitzenden, entführten SSK-Mitglied die Rückenlehne des Beifahrersitzes auf seinen Oberkörper und quetschten ihn so mit seinem gebrochenen Arm immer wieder ein.

Daraufhin fuhren die Gewalttäter in Polizeiuniform das Opfer ins Zentralgewahrsam im Präsidium Köln-Kalk, wo er zwangsweise nackt ausgezogen wurde. In eine Zelle gesperrt wurde er stundenlangem Psychoterror ausgesetzt. Um 6.20 Uhr am Morgen wurde er schließlich auf die Straße gesetzt mit geschwollenen, gebrochenen Armen, Hämatomen und Prellungen am ganzen Körper – misshandelt, verprügelt, verletzt, beleidigt und gedemütigt.

Im Gewahrsam hatte ein Arzt der Polizei dem Gewaltopfer lediglich Blut abgenommen, sich jedoch nicht um seine Verletzungen gekümmert und diese nicht angemessen versorgt bzw. versorgen lassen. Im Gegenteil wurde ihm der gebrochene Arm gewaltsam fixiert und die Nadel in diesen verletzten Körperteil gestochen. Der Verletzte musste nach Entlassung aus dem Gewahrsam selbst ärztliche Hilfe suchen. Er begab sich in ein Krankenhaus, wo seine Fraktur versorgt und sein Arm in Gips gelegt wurde. Inzwischen zeigt sich, dass auch Sehnen des Arms verletzt sind.

Anlass für den Polizeieinsatz war die Alarmierung durch einen Nachbarn, der widerrechtlich auf das SSK-Gelände eingedrungen, gewalttätig und mehrfach des Geländes verwiesen worden war. Dadurch empfand er sichwohl ungerecht behandelt und rief die Polizei. Diese reagierte vor Ort völlig über, hinterfragte zu keinem Zeitpunkt die Umstände und stürzte sich ohne zu zögern auf das zuerst angetroffene SSK-Mitglied an der Tür, rang es zu Boden, misshandelte, fesselte und entführte es.

Die Gewalt gegen unseren Genossen ist ein nicht hinzunehmender Akt der Barbarei. Es handelt sich um eine Form staatlichen Terrors, der oft im Geheimen, der möglichst ohne Zeug*innen und der möglichst ohne Beweiseabläuft. Dieser Staatsterror findet immer wieder statt, bevorzugt gegen Minderheiten und Menschen ohne Lobby, oft aus rassistischen oder anderen diskriminierenden Gründen. Er wird so durchgeführt, dass es nichts Gerichtsverwertbares gibt.

Und er wird gedeckt
– von Kolleg*innen mit ihrem Korpsgeist,
– von Staatsanwaltschaften, die eher die Opfer durch alle Instanzen zerren als die Täter*innen und
– von Politiker*innen, die der Exekutive freie Hand geben.

Zu diesem Zweck
– wurde die Kennzeichnung von Polizist*innen lange Zeit verweigert und nach kurzer Einführung direkt wieder abgeschafft;
– ermitteln Polizist*innen gegen Polizist*innen und keine unabhängigen Institutionen;
– sind Staatsanwaltschaften zuständig, die von der Polizei abhängig sind, weil diese ihre Ermittlungsarbeit leistet;
– verweigern Innenminister auf allen Ebenen unabhängige Untersuchungen zu Polizeigewalt und rechten Strukturen im Polizeidienst und
– gibt es in der Regel keine manipulationssicheren Videoaufnahmen oder unabhängige Aufsichtspersonen in den Gewahrsamsstellen.

Kommt zu der Kundgebung gegen Polizeigewalt.

Veranstalter*innen:
Alle Bewohner*innen, Kolleg*innen und Vereinsmitglieder der*des SSK“

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